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Österreich / Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale [Hrsg.]
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der K[aiserlich-]K[öniglichen] Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale - Beiblatt für Denkmalpflege — 1908

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Heft 2-3
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Fleischer, Victor: Johannes Antonius van der Baren
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https://doi.org/10.11588/diglit.26206#0040
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Victor Fleischer Johannes Antonius van der Baren

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wegs gar keinen Wert und es lohnt sich nicht, alle
die Irrtümer und Verwechslungen im einzelnen an-
zuführen und zu berichtigen, die diese Art Literatur
(bis herunter zu dem jüngsten „Niederländischen
Künstlerlexikon“ des Herrn Alfred v. Wurzbach)
immer wieder nachschreibt.

Franz Mares, der für seinen Aufsatz nur das
fiirstl. Schwarzenbergische Archiv benutzte, kannte
weder Geburts- noch Sterbejahr van der Barens.

Über den Tod des Künstlers meldet das Toten-
protokoll der Stadt Wien: 1. Jänner 1687 der hoch-
würdige geistliche wohledle und hochgelahrte Herr
Joh. Anton v. der Baahr khay. HofCaplan und Gallerie
Inspector beim roth. Igel unter den Tuchläden.
71 J: alt.“

Da aber das Testament2) van der Barens schon
am 31. Dezember 1686 publiziert wurde, kann das
im Totenprotokoll notierte Datum nur das der er-
folgten Leichenbeschau oder Bestattung, und der
Todestag muß der 30. oder 31. Dezember 1686
gewesen sein. Als Geburtsjahr ergibt sich dem-
nach das Jahr 1615.

In dem genannten Testamente, das aus dem
Jahre 1679 datiert ist (siehe Anhang), nennt sich van der
Baren „Canonicus Sonegiensis“ und in dem Kodizill
vom Jahre 1683 „Canonicus quondam Sonegiensis“;
er dürfte also Domherr von Soignies (Henegau,
Belgien) gewesen sein, bevor er — wie MareS be-
richtet — als Nachfolger des Hofkaplans Vinzenz
Jellich in die Dienste des Erzherzogs Leopold Wil-
helm trat (zirka 1650). Meine Anfrage an das Dom-
kapitel von Soignies blieb unbeantwortet. — Vom
Erzherzoge bekam van der Baren ein monatliches
Gehalt von 50 fl. und als Kostgeld „für sich und
seinen Jungen“ 4 fl. 5 kr. Als dann 1656 Leopold
Wilhelm von seinem Statthalterposten in den Nieder-
landen zurückkehrte, befand sich in seinem Gefolge
auch der Hofkaplan Johannes Antonius van der
Baren; ein Jahr später wurde der reiche Gemälde-
besitz des Erzherzogs von Passau nach Wien über-
führt und mit der Aufstellung der Sammlung van
der Baren betraut, der selbst als Maler tätig war
und für die Galerie des Erzherzogs eine Anzahl
Bilder lieferte. Die Aufstellung erfolgte im Jahre
1658: die Gemälde wurden in der Stallburg unter-
gebracht und van der Baren, der auch in der Stall-
burg wohnte, führte die Aufsicht darüber. Im nächsten
Jahre wurde die Inventarisierung des Kunstbesitzes
Leopold Wilhelms durchgeführt, deren Resultat, das
von Johannes Antonius van der Baren im Vereine

2) Archiv des Landesgerichtes; Obersthofra. Testamente
Nr. 7 de anno 1686.

mit Hofbuchhalter Matthias Henndt, Schatzmeister
Christian Wasserfaß von Hohenbrunn und Kontrollor
Hans Weinzerle Unterzeichnete Inventar, im fürstlich
Schwarzenbergischen Zentralarchiv erhalten und im
I. Bd. des „Jahrbuches d. kunsth. Samml. d. Allerh.
Kaiserh.“ publiziert ist3). Als Verfasser dieses
Inventars — das nach Gustav Glücks Vermutung
auf ein älteres des David Teniers zurückgehen dürfte —
ist wohl der Hofkaplan van der Baren anzu-
sehen; in seinem Testamente beschreibt er einige
Bilder seines Nachlasses in der gleichen, sparsam-
deutlichen Art, die das Inventar von 1659 auszeichnet
und für die Galeriegeschichte so überaus wertvoll
macht.

Leopold Wilhelm starb 1662. In seinem zweiten
Testamente vom Jahre 1661 legierte er seinem Hof-
kaplan van der Baren 400 fl. Den ganzen Besitz an
Kunstwerken hatte der Erzherzog schon in seinem
ersten Testamente (vom Jahre 1651) dem Kaiser
Leopold „als besonderem Liebhaber der Malerei“
vermacht und das zweite Testament wiederholte diese
Bestimmung. Am 27. und 29. bis 31. Jänner 1663 wurde
das Inventar des Nachlasses aufgenommen und van
der Baren trat in der gleichen Eigenschaft, in der
er dem Erzherzoge gedient hatte, in den kaiserlichen
Dienst.

J. E. Schlager führt in seinen „Materialien zur
österreichischen Kunstgeschichte“ (Archiv für Kunde
österreichischer Geschichtsquellen, V. Bd.) nur eine
auf van der Baren bezügliche Stelle aus den Hof-
zahlamtsrechnungen an: „1673. Herrn Antonio v. der
Baaren, kay. Mallerey Inspectoren, die wegen von
seinen Zwey Brüdern ihrer Dchl. Erz. Leopold Wil-
helmb geliferten Mallerey in geld und anderen Waaren
1117 fl.“

Weiter hat Schlager nichts gefunden und nahm
deshalb an, van der Baren sei aus der „gehaimen“
Kammer bezahlt worden. Offenbar hat er — irre-
geführt durch die zitierte Eintragung — den Künstler
in einer eigenen Rubrik „Malerei- (oder Gallerie-)
Inspector“ gesucht. Diese Stelle wird aber im Hof-
status erst von der Zeit an geführt, da nach dem
Tode van der Barens Christian Lauch, vordem Zahl-
meister der Kaiserin Eleonora, 1687 zum „kay. Gallerie-
Inspector“ ernannt wird. Gleichwohl kommt Johannes
Antonius van der Baren schon seit dem Jahre 1664
in den Hofzahlamtsrechnungen vor, und zwar als
Hofkaplan4).

3) Auch das Inventar der erzherzoglichen Schatzkammer
vom Jahre 1660 trägt diese Unterschriften (X. Bd. [4717]
desselben Jahrbuches).

4) 1664 heißt es nämlich (fol. 112, Nr. 182): Herr
Anthoni von der Barn, wurde zum kay. Hof Caplan und
 
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