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Österreich / Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale [Hrsg.]
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der K[aiserlich-]K[öniglichen] Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale - Beiblatt für Denkmalpflege — 1908

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Heft 2-3
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Jeřábek, Lubomír: Ein Promemoria über die Hauszinsbefreiung alter Privatgebäude
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Fleischer, Victor: Johannes Antonius van der Baren
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https://doi.org/10.11588/diglit.26206#0039
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Victor Fleischer Johannes Antonius van der Baren

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entsprechende Begünstigungen ermöglicht wird, sol-
che Denkmale nicht nur zu erhalten, sondern auch
bei entsprechender Berücksichtigung der Anforde-
rungen der Reinlichkeit, der Hygiene und des Kom-
forts ertragfähiger zu machen.

Der Staat würde durch dieses Gesetz nicht nur
viel zur Sanierung ganzer bisher vielfach vernach-
lässigter Stadtteile, sondern auch zur Läuterung des
allgemeinen Geschmackes beitragen.

Durch diese Reform würde der Staat auch eine
Erziehungspflicht erfüllen, und zwar mit verhältnis-
mäßig geringfügiger Einbuße an Steuererträgnis, die
einerseits der Bevölkerung viel Segen brächte, ander-

seits durch Hebung der Steuerfähigkeit vieler bisher
vernachlässigter, sanitär minderwärtiger und von
armen Leuten bewohnter Stadtteile die Einbuße
vielfach ersetzen würde. Aus dem Gesagten geht
hervor, daß dieses Gesetz auch von rein sozialem
und hygienischem Gesichtspunkte auf das wärmste
befürwortet werden kann.

Überdies dürfte dasselbe einen weit wirksameren
Schutz der im Privateigentume befindlichen Bau-
denkmale bedeuten, als andere Spezialgesetze, mit
welchen z. B. in Frankreich oder Italien schlechte
Erfahrungen gemacht wurden.

Dr. Lubomi'r JerAbkk

Fig. 14 Johannes Antonius-van der Baren: Stilleben

Johannes Antonius van der Baren

Die Literatur weiß von Johannes Antonius van
der Baren wenig zu erzählen. Franz MareS hat in
seinem Aufsatze „Beiträge zur Kenntnis der Kunst-
bestrebungen des Erzherzogs Leopold Wilhelm“ (Jahr-
buch der kunsthistorischen Sammlungen des Allerh.
Kaiserhauses, V. Bd.) auch über van der Baren wich-
tigeNachrichten publiziert, und neuerdings hatGusTAV
Glück in seiner Arbeit „Aus Rubens’ Zeit und Schule“
(1. c. XXIV. Bd.) einige Notizen zu den Bildern ge-

geben, die unter dem Namen „van der Baren“ im
kunsthistorischen Hofmuseum in Wien ausgestellt
sind1). Was sonst in der Literatur über den Künstler
zu finden ist — es kommen zumeist nur Lexika und
Nachschlagebiicher in Betracht — hat fast durch-

*) Inzwischen sind anläßlich der neuen Ausgabe des
Galeriekataloges verschiedene Korrekturen in der Bezeichnung
der Bilder durchgeführt worden.

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