Versteigerungs - Bedingungen
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer
Währung, und erst, nachdem diese geregelt, werden die ersteigerten
Gegenstände ausgehändigt. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Be-
zahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen
sowie solche ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, behält sich der Ver-
steigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Ge-
bote oder schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis
zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Per-
sönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Für die Zuschreibungen der Handzeichnungen wird keine Garantie
übernommen. Sie sind nach bestem Wissen katalogisiert.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist
Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke zu überzeugen;
auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft darüber. Reklama-
tionen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berück-
sichtigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen inner-
halb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstände wird ohne Verzögerung und
mit aller Sorgfalt ausgeführt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr
des Empfängers.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. August Klipstein.
Versteigerungs - Einteilung
ORDRE DES VACATIONS
Samstag, den 17. November:
Morgens 9 Uhr . .
Nachmittags 14 Uhr
Nrn. 1—261
Nrn. 262—573
Inhaltsverzeichnis und Schätzungsliste am Schluss des Kataloges,
vor den Tafeln
STAATL. MUSEEN
ZU WSIW
ZEHTKAlKBUeiJ«
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer
Währung, und erst, nachdem diese geregelt, werden die ersteigerten
Gegenstände ausgehändigt. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Be-
zahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen
sowie solche ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, behält sich der Ver-
steigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Ge-
bote oder schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis
zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Per-
sönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Für die Zuschreibungen der Handzeichnungen wird keine Garantie
übernommen. Sie sind nach bestem Wissen katalogisiert.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist
Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke zu überzeugen;
auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft darüber. Reklama-
tionen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berück-
sichtigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen inner-
halb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstände wird ohne Verzögerung und
mit aller Sorgfalt ausgeführt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr
des Empfängers.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. August Klipstein.
Versteigerungs - Einteilung
ORDRE DES VACATIONS
Samstag, den 17. November:
Morgens 9 Uhr . .
Nachmittags 14 Uhr
Nrn. 1—261
Nrn. 262—573
Inhaltsverzeichnis und Schätzungsliste am Schluss des Kataloges,
vor den Tafeln
STAATL. MUSEEN
ZU WSIW
ZEHTKAlKBUeiJ«