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Zentral-Dombauverein <Köln> [Editor]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1865 (Nr. 239-250)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1815#0009
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Domblatt


*

Amtliche Mittheilungen des Central Dombau Vereins.

mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,

herausgegeöen vom Vorstande.

Nr. 241. Köln, Freitag 31. März 1885.

DaS „Aölner Domblatt" erschetnt monatltch. Der Pränumerations-PreiS, deffen Brutto-Betrag der Dombau-BereinS-Caffe zuffießt, beträgt hter
«te auSwärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) Itt Sgr. für den Jahrgang. — Alle Zuschrtsten an den Leatral-Berein werden offen oder unter
Kreuzband mtt der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten deS Dombau-BereinS zu Löln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung! „Geldbeiträge
für den Dombau zu Kölu", erbeten.

Einladung

z » r

wetche Dinstag den Lv. Mai 18«S HLerfelbst Statt stnden wird.

Nach Anleitung des ß. 17 des Vereins-Statuts beehren wir uns hiedurch, sämmtliche Mitglieder des Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der auf

Dinstag den 30. Mai 1863 im kleinen Gurzenichsaale

anberanmten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Berhandlung kommen:

1) Bericht des Borstandes über die Lage des Bereins.

2) Borlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Casse im Laufe deS Iahres 1864.

3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden vou eben so viel Mit-
gliedern erledigten Stellen, gemäß Z. 19 des Statuts. (Bergl. Protocoll der Vorftands-Sitzung
vom 2. März c., Domblatt Nr. 240).

Indem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der ZZ. 3 und 18 des Statnts alle diejcnigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einem Thaler und mehr, unmitcelbar an die Bereins-Cafse odec an die dem Central-Bereine ange-
schlossenen Hülfs-Vereine, für das Bereinsjahr 1864 resp. 1865 die Mitgliedschaft erworben habcn oder dem Bereine bis
zum Tage der Wahl-Bersammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Ber-
tretung mittels Bollmacht (nach Maßgabe der im Iahre 1845 beschlossenen und Allerhöchst gcnehmigten Abänderung des
ß. 18 des Statuts) die ihnen als Vereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Bersammlung das später erscheinende Prozramm das Nähere enthalten wird.
Köln, den 30. März 1865. Der Bvrstnnd des Central-Dombnn-Vereitts.

» Namens desselben:

Der Präsident des Borstandes, Gehein:er Iustizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Vorstände unserer Hülfs-Vereine, welchr ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Vereinsjahr 1864 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Vereins-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren Iahres-Beiträgeu pro 1864 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
inöglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere Bereins-Casse gelangcn, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff des Bereinsjahres 1864 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu konnen,
als auch znr planmäßigen Fortsetzung des Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, den 30. März 1865.

Der Verwaltungs-Ausfchnß des Central-Dombau-Bereins.
 
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