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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1867 (Nr. 262-269)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1827#0025
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Domblatt.

M o ll ll t s s lh l i s 1.

Amtliche Mittheilungen des Central Dombau-Vereins,

mrt geschichtlichm, artistischen nnd ltterarischen Betträgeu,

herausgegebrn vom Vorstanbe.

Nr. 267. Köln. Mittwoch 31. Juli ,867.

Das „Kölner DomblaW' erscheint monatlich. Der Prönumerations-Preis, dessen Brutto-Betrag der Dombau-Vereins-Caffe zufließt, betrSgt hier wie
auswärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) 1v Sgr. sür den Jahrgang. — Alle Zuschritten an den Central-Verein werden ofsen oder unter Kreuzband
mit der Rubrik: „Wgemeine Angelegenheiten des Dombau-Vereins zu Köln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge für den Dombau zu
Köln", erbeten. c.

Einladung

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ahl-Versammlung des Central - Dombau - Vereins,

welche DinStag den 3. September 1867 hierselbst Statt finden wird.

Nach Anleitung deS tz. 17 des BereinS-Statuts beehrm wir unS hiedurch, sämmtliche Mitglieder deS Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der auf

Tinstag den 3. September 1867 im lleinen Gürzenichsaale

anberaumten Wahl-Versaunnlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Berhandlung kommm:

1) Bericht des Borstandes über die Lage des BereinS.

2) Borlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Casse im Laufe des Jahres 1866.

3) Wahl von zehn Mitgliedem zum Borstande in die durch daS Ausscheiden von eben so viel Mit-
gliedern erledigten Stellen, gemäß §. 19 dcs Statuts. (Vergl. Protocoll der Borstands-Sitzung
vom 29. Juli 1867.

Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der ZZ. 3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eineS Beitrags von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Bereins-Casse oder an die dem Central-Vereine angtz-
schlossenen Hülfs-Vereine, für das Bereinsjahr 1866 resp. 1867 die Mitgliedschaft erworbm habm oder demBereine bitz
zum Tage der Wahl-Bersammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch personlicheS Erscheinen oder durch Ber-
tretung mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Iahre 1845 beschloffenm und Allerhöchst genehmigtm Abänderung deS
§. 18 deS Statuts) die ihnen als Vereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungm für die diesjährige Wahl-Bersamnilung das später erscheinende Programm daS Nähere enthalten wird.
Köln, den 23. Juli 1867. Der Borstand des Central-Dombau-Bereins.

Namms deSselbm:

Der Präsidmt deS Borstandes, Geheimer Justizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir unS, die verehrlichm Borstände unserer Hülfs-Vereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungm für das BereinSjahr 1866 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigm Vereins-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren IahreS-Beiträgm pro 1866 noch im Rückstande sind, ganz ergebmst zu ersuchen, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere Bereins-Casse gelangen, um eben sowohl
die Rechnnngen und Bücher in Betreff deS BereinSjahreS 1866 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu können,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung deS BaueS die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu habm.

Köln, den 23. Iuli 1867.

Der Berwaltungs-AuSschuß -es Ceirtral-Dombau-Bereins.
 
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