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Morgenblatt für gebildete Stände / Kunstblatt — 30.1849

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https://doi.org/10.11588/diglit.3219#0081
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Kunstblatt.

11 21.

Ideen zue Reorganisation der Akademien

mit besonderer Beziehung auf die Akademie der
Künste zu Berlin.

(Fortsetzung.)

Was sich so theoretisch aus der Idee und Bedeutung der
Akademie selbst ergibt, ist auch in der Praxis (für die Mitglied-
schaft) stets ausgeübt worden. Wir sehen, wie unsre Akademien
stets bewährten jüngeren Künstlern willfährig Platz in ihren
Reihen einräumten und die Mitglieder durch frische strebende
Kräfte — denn die Kunst ist eine Sache jugendlicher und mannes-
kräftiger Schöpfung — ergänzt haben. Was aber so für die
Mitgliedschaft in Ausübung gebracht worden, muß konsequenter-
weise auch für den Senat Geltung haben, wenn eben dieser als
ein lebendiges Glied, gleichsam alö Wipfel und Krone der Aka-
demie erscheinen soll. Jch'halte cs dcßhalb für nothwendig, eine
stets lebendige, kräftige Wechselwirkung, einen ununterbrochenen
organischen Zusammenhang zwischen den Mitgliedern und dem
Senate herzustellen; eine solche Wechselwirkung aber, ein solcher
Zusammenhang kann nicht stattfinden, wenn der Senat aus
solchen Mitgliedern besteht, die <nif Lebensdauer erwählt, oder
gar von anderer Seite ernannt sind, eine unwandelbare Stellung
über dem gesammten Institut behaupten, über einem Institute,
das, fortwährend durch neue Kräfte sich ergänzend, offenbar nicht
selten auf einer ganz anderen Stufe der Lebens- und Kunst-
anschauung stehen wird, als der Senat.

Eine solche Stellung aber, deren Möglichkeit nicht abzuläug-
nen ist, wird dann nicht anders, als nothwendig Mißverhält-
nisse und Spannung zwischen den Mitgliedern und dem Vor-
stande Hervorrufen, die, ganz abgesehen auf welcher Seite in
einem bestimmten Falle das Recht liege, dem Institute selbst, das
ein lebenskräftiges, organisch und frei sich entwickelndes seyn
soll, nur Nachtheil verursachen können.

Ob oder in wie weit solche Mißverhältnisse bei unseren
deutschen Akademien stattgefunden haben, weiß ich nicht und ist
auch hier nicht der Ort zu untersuchen; die Möglichkeit derselben
aber steht außer allem Zweifel und dieser Möglichkeit wird man
nicht anders begegnen können, als wenn man den Senat, Di-
rektor und Sekretär sowohl, als auch die einzelnen Senatoren
auf Zeit, etwa auf eine Reihe von 4 bis 5 Jahren erwählt.

Man glaube nicht, daß, wie man etwa einwenden könnte,
durch solchen Vorschlag die Achtung gefährdet werde, die man
dem reiferen, erfahrenen Alter, wie in allen Dingen, so auch
in der Kunst schuldet; dieß reifere, erfahrene Alter wird auch bei
unbedingt freien Wahlen nie seinen Ehrenplatz im Senate ver-
lieren, es wird aber durch einen stets neuen und wechselnden
Zufluß frischer Kräfte vor dem allerdings nur schwer zu ver-
meidenden Fehler einer einseitigen Richtung und vor dem Stre-
ben nach ausschließlicher Herrschaft über das ganze Institut selbst
bewahrt werden.

Man sage auch nicht, daß durch einen solchen Wechsel der
Mitglieder die Thätigkeit des Senates eine unstete, unsichere und

Donnerstag den 7. Juni 1849.

deßhalb den Interessen der Gesammtheit weniger günstige werden
würde: es braucht nämlich der Wechsel ja zunächst kein vollstän-
diger zu seyn, indem immer nur die eine Hälfte der Senatoren
der Neuwahl unterworfen würde, so daß die andere Hälfte, als
im Besitz der Kenntniß von den jedesmaligen Vorlagen, in Thä-
tigkeit bliebe. Andererseits aber ist ja dieser Wechsel an und
für sich durchaus nicht nothwendig erfordert, indem statutenmäßig
eine Wiederwahl der bisherigen Senatoren in keiner Weise aus-
geschlossen oder beschränkt werden dürfte.

So also ist nur die Möglichkeit eines Wechsels offen gelassen
und weiter soll auch durch eine solche Bestimmung der Statuten
nichts erreicht werden. Nur eine möglichst freie und unbehin-
derte Wahl erscheint hier wünschenswerth, und zwar aus dem
Grunde, um den Senat in seiner jedesmaligen Zusammensetzung
als den Willensausdruck der gesammten Körperschaft erscheinen
zu lassen. Dieselbe Freiheit kann sich auch in der Wiederwahl
aussprechen. Es wäre ein ungerechter Zwang, wenn es statuten-
mäßig verhindert würde, einen Mann, der als Direktor, Sekre-
tär oder Senator durch seine geschickte und erfolgreiche Thätig-
keit dem Institute von Nutzen gewesen ist, bei Ablauf der gesetz-
lich bestimmten Frist von neuem mit demselben Amte zu bekleiden.

Deßhalb, glaube ich, ist auch die Bestimmung zu verwerfen,
nach der bei andern Instituten etwa ein Drittel der Mitglieder uoth-
wendig ausscheiden müsse. Der Einwendung, daß bei Hinweg-
lassung aller solcher Bestimmungen man durch Gewohnheit leicht
zu denselben Mißständen gelangen könne, denen man durch Frei-
heit der Wahl entgehen will, indem man nämlich immer die
Alten im Amte beließe, dieser Einwendung ist einfach dadurch
entgegeuzukommen, daß ja durchaus keine andere Veranlassung
bei der Wahl der Senatoren zu Grunde gelegt werden soll, als
die Tüchtigkeit für das Amt, und daß das eigene Interesse für
das Institut jedes wählende Mitglied in jedem einzelnen Falle
am sichersten bestimmen wird. Wollte man indeß trotzdem der
Macht der Gewohnheit so große und so üble Rechnung tragen, so
könnte als einzige, einigermaßen beschränkende Bedingung etwa
die hinzutreten, daß zu der Wiederwahl eines gewesenen Direk-
tors, Sekretärs oder Senators zwei Drittel der Stimmen erfor-
dert wäre, während sonst zu jeder Wahl die einfache absolute
Majorität genüge. Ich füge indeß hinzu, daß diese Bedingung
nur unter der Voraussetzung einer etwa möglichen Einwendung
der angegebenen Art hier gestellt ist; ohne eine solche halte ich
dieselbe meinerseits nicht für unbedingt nothwendig.

Gehen wir nun zur Gliederung dieses Senates über, so ist
dieselbe so einfach als möglich zu halten.

An der Spitze des Senates und somit der ganzen Akademie
steht ein Präsident mit dem bisher gebräuchlichen Titel „Direktor."
Er ist nach einem durch die allgemeine Geschäftsordnung festzu-
setzenden Wahlmodus durch die absolute Majorität sämmtlicher
ordentlicher einheimischer Mitglieder der Akademie zu erwählen;
ebenso ein Stellvertreter (Vicedirektor), der bei etwaigen zu-
fälligen Verhinderungen die Leitung der Geschäfte an seiner
Statt übernimmt. Außer dem Direktor ist unter denselben For-
men ein Schriftführer, Sekretär der Akademie zu erwählen, nebst
Register
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