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Morgenblatt für gebildete Stände / Kunstblatt — 9.1828

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https://doi.org/10.11588/diglit.13086#0290
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Eine halb lebensgroße Figur aus gebrannter Erde
oder Gvps.

Eine.Ehrendenkmünze und eine Schadloshaltung von
zwephuudert Gulden.

Architektur.

Eine Waarenniederlage, welche an dem Bassin des
neuen Canales zu Gent erbaut werden soll.

Es sollen sich, außer weiten Magazinen, die Büreaur
für die Administration und den Zoll, eine Wohnung für
den Verwalter, und ein Raum für die Wache darin
befinden.

Der Platz wird in der Oberfläche £0,000 Ellen nicht
übersteigen, doch steht es dem Künstler frei), dem Gebäude
jede beliebige Form oder Dimension zu geben, und es
durch Grundmauern, Treppen und Leüchtthürme zu ver-
schönern.

Der verjüngte Maßstab muß wenigstens fünf Linien
auf eine Elle betragen.

Man verlangt den Plan des Erdgeschoßes, den Haupt-
Aufriß, und den Durchschnitt.

Eine Ehrendenkmünze und eine Entschädigung von
zwephuudert niederländischen Gulden.

Z e i ch n u n g.

Die Direktion wird demjenigen der jetzigen oder ehe-
maligen Zöglinge der Akademie, welcher die beste Zeich-
nung nach dem in dem Antikensaale der Akademie befind-
lichen Fechter liefert eine große silberne Ehrendenkmünze
als Preis zuerkennen.

Lithographie.

Eine Ehrendenkmünze für die beste in dem König-
reiche nach dem Datum des gegenwärtigen Programmes
gemachte Lithographie.

Kupfer st i ch.

Eine gleiche Münze für den besten Kupferstich nach
einem Gemälde eines lebenden Meisters.

H 0 l z s ch n i t t.

Eine gleiche Münze für den schönsten Holzschnitt oder
Metallstich, sey cs eine Figur oder eine Vignette, unter
denselben Bedingungen gemacht; die Wahl des Gegenstan-
des bleibt dem Künstler überlassen.

Allgemeine Bedingungen des Concurfes.

1) Zu. dem Concurse werden ausschließlich nur die
Künstler zugelassen, welche in dem Königreiche der Nie-
derlande geboren, oder darin ansässig sind. Diejenigen,
welche schon in den früheren Cvncursen sowohl zu Gent,
Brüssel- Antwerpen, als auch in den nördlichen Provin-
zen, einen Preis erhalten haben, werden ganz besonders

eingeladen, sich durch neue Erfolge neuen Ruhm zu er-
werben.

2) Alle Gemälde, Bildwerke, Zeichnungen und ar-
chitektonischen Plane müssen vor dem gosten Julius 1829
postfrey an Herrn Verplancke, Hausmeister der Akademie,
Margarcthcnstraße, Übermacht sepn; dieser Zeitpunkt muß
für die Stücke des Concurses strenge cingehalten werden.

3) Kein Künstler darf seinen Namen auf die zur
Preisbewerbung gesendeten Stücke setzen; sondern er soll
ein auf die Stücke geklebtes Papier mit irgend einem Zei-
chen versehen, welches er auf einem versiegelten Villete,
das seinen Namen und seinen Wohnort enthält, und sei-
ner Sendung bepgefügt ist, wiederholt.

4) Die Direktion behält sich das Recht vor, die
Preise nicht auszutheilen, we^n sie findet, daß die zum
Concurse eingesandten Gegenstände ihrer Erwartung nicht
hinlänglich entsprechen.

5) Die Direktion wird alle zur Preisbewerbung eiu-
gesandten Stücke zurückstellen, r.iit Ausnahme derjenigen,
welche den Preis erhalten haben. Leztere bleiben der Ver-
fügung der Akademie überlassen, und werden im Museum
als Denkmäler, welche für immer das Verdienst und den
Ruhm ihrer Schöpfer zurückrufen, aufgestellt werden.

Kunstausstellung. Allgemeine Bedingungen.

k. Die Eröffnung der Ausstellung geschieht am er-
sten Montage des Augusts 1829 in dem großen Saale
des Museums der Akademie, unter den Auspizien Sr.
Ercellenz des Gouverneurs der Provinz Ost-Flandern, und
der H. H. Bürgermeister und Mitglieder der Regierung
der Stadt.

II. Der Saal bleibt einen ganzen Monat lang, von
Morgens neun bis zwölf Mittags, und von Nachmittags
dre» bis sechs Uhr geöffnet. .

III. Man nimmt jede Art von Produktionen, in der
Zeichnungskunst, der Malerei),, Skulptur, Kupferstichkunst
und Architektur, welche von lebenden Künstlern ausgesührt
sind, darin auf.

IV. Die zum Concurse eingesandten Gemälde, Bild-

werke, Zeichnungen und Baupläne werden gleichfalls aus-
gestellt. '

v. Gemälde oder andere Kunstwerke, welche die Sit-
ten oder den Wohlstand verletzen, werden nicht zugelassen.

VI. Das Unheil wird am Sönntage nach Eröffnung
des Saales ausgesprochen; die Sieger werden feperlich
ausgerufen, und die Preise am folgenden Tage in dem
großen Universitätssaale in Gegenwart der- verordncten
Alltoritäten und der Preisrichter vertheilt.

VII. Alle eingefandten Stücke, sei) es zum Concurse
oder zur Ausstellung, bleiben in dem Saale bis zu Ende
der Ausstellung/
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