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Erläuterung der in Tabellen enthaltenen Lehrgegenstände für die Jugend: Zum Gebrauche für Schüler der deutschen Schulen im Hochstifte Speier — Bruchsal, 1790 [VD18 13831739]

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https://doi.org/10.11588/diglit.36876#0140
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Religions-Wissenschaft.
Sakramenten. — Die Rede ist hier
nickt von Sckulstreitigkeiren; nicht
von Gebräuchen, sondern von Lehr-
sätzen. In diesen muß die wahre
Kirche, ohne einziges Mißverstand-
niß, ohne Uneinigkeit, allezeit, und
aller Orten das nemliche lehren. Ge-
schieht dieses nicht, so widerspricht sie
sich selbst, sie ist uneins, sie kann nicht
vonGort, sie kann nicht die wahre seyn.
d. In einem, in dem nemlichenallr
gemeinen sichtbaren Mberhirren
auf Erde. Die Beweise von die-
sem Satze sind.
l) Die eigene VerfassungderLir-
che. Die Kirche ist eine wohl ein-
gerichtete Gemeinde; keine Ge-
meinde ist wohl eingerichtet, w»
nicht eine Obrigkeit ist. In einem
politischen Staate fodert das Ge-
setz den Beystand des Magistrats,
der es in Ausübung bringe, im
Falle der Noth erkläre, dieUiber-
tretter desselben strafe Eben so
verlanget in der Kirche Jesu Christi
das Wort Gottes die Stimme der
Hirten, die feine Lehre vortragen-
feine Gesetze auslegen, und Stra-
fen für die Sünder bestimmen sol-
len. Nimmt man das Ansehen
 
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