AF 211
Ne müssen von allen Schlägen verschonet blei-
ben. Ohrfeigen, Schläge mrt der Faust,
Stoße aufdre Brust, oder mit dem Fuße,
sind unerlaubt, und meist gefährlich. Hu-
schen, das lst, bey den Haaren ziehen, zwi-
cken, mit der so genannten Ferel auf die Hän-
de schlagen, ist unzuläßig , well alles dieß
der Gesundheit der Kinder nachteilig seyn
kann.
Eselsohren anhängen, Strohkränze auf-
setzen, ist deshalben nicht zu dulden, weil
andere Kinder durch dergleichen Spectakel
bvn dem Lernen abgezogen , und zerstreuet,
die aber, welche man damit bestrafet, erbie-
tert, und dadurch wohl niemals gebessert wer-
den. Ferner sind dieß auch mehrentheils
Strafen, dadurch man die Fehler des Ver-
standes zu bessern bermeynet; oben aber ist
schon erwiesen worden, daß nur dre Fehler
des Willens durch Strafen zu bessern müssen
gesucht werden. Der Verstand muß durch
Unterricht gebessert weiden; ist er dazu , ver-
möge natürlicher Beschaffenheit, untüchtig,
so verdienen so schlecht begabte Kinder Mit-
leiden, Nicht Strafen.
Ein Schulmann, der sich nach den in die-
ser abhandlung angeführtenGrundsatzen beym
Ermahnen, Warnen, Drohen, und Stra-
fen richten wird, kann eher Besserung der
Jugend zu erhalten hoffen, als die, welche
ohne Ueberlegung ins Wesen hinein strafen ,
und mehr Schultyrarmen, als liebreiche Lehr-
meister vvrstellen.
y 2 tz. I/
Ne müssen von allen Schlägen verschonet blei-
ben. Ohrfeigen, Schläge mrt der Faust,
Stoße aufdre Brust, oder mit dem Fuße,
sind unerlaubt, und meist gefährlich. Hu-
schen, das lst, bey den Haaren ziehen, zwi-
cken, mit der so genannten Ferel auf die Hän-
de schlagen, ist unzuläßig , well alles dieß
der Gesundheit der Kinder nachteilig seyn
kann.
Eselsohren anhängen, Strohkränze auf-
setzen, ist deshalben nicht zu dulden, weil
andere Kinder durch dergleichen Spectakel
bvn dem Lernen abgezogen , und zerstreuet,
die aber, welche man damit bestrafet, erbie-
tert, und dadurch wohl niemals gebessert wer-
den. Ferner sind dieß auch mehrentheils
Strafen, dadurch man die Fehler des Ver-
standes zu bessern bermeynet; oben aber ist
schon erwiesen worden, daß nur dre Fehler
des Willens durch Strafen zu bessern müssen
gesucht werden. Der Verstand muß durch
Unterricht gebessert weiden; ist er dazu , ver-
möge natürlicher Beschaffenheit, untüchtig,
so verdienen so schlecht begabte Kinder Mit-
leiden, Nicht Strafen.
Ein Schulmann, der sich nach den in die-
ser abhandlung angeführtenGrundsatzen beym
Ermahnen, Warnen, Drohen, und Stra-
fen richten wird, kann eher Besserung der
Jugend zu erhalten hoffen, als die, welche
ohne Ueberlegung ins Wesen hinein strafen ,
und mehr Schultyrarmen, als liebreiche Lehr-
meister vvrstellen.
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