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Lehrs, Max [Hrsg.]
Geschichte und kritischer Katalog des deutschen, niederländischen und französischen Kupferstichs im XV. Jahrhundert (9, Text): [Israhel von Meckenem] — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.23703#0019
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ISRAHEL VAN MECKENEM

Wenn ich auch, wie schon im Vorwort betont, in vorliegendem Bande
kein ausführliches Lebensbild des Künstlers bringe, so möchte ich doch
in aller Kürze wenigstens seine wichtigsten Lebensdaten geben:
Israhel van Meckenem wurde vor 1450 wahrscheinlich auf dem
Hofe in Wenigern-Altendorf bei Rheinbach als Sohn eines gleich-
namigen Goldschmiedes geboren, der wohl mit dem Meister der Ber-
liner Passion identißziert werden darf. Die aus Meckenheim bei Bonn
stammende Familie ist seit 1465 in Kleve ansässig. Von 1466 bis 1469
scheint sich Israhel auf der Wanderschaft am Bodensee oder in den
angrenzenden Teilen der Schweiz in der Werkstatt des Meisters °(B* °
aufgehalten zu haben. 1470 ßnden wir ihn in Bamberg, von wo er nach
Kleve zurückkehrt. Seit 1480 erscheint er in Bocholt als Hausbesitzer
am Markte, wo er auch 1482, 1487, 1488, 1492, 1497, 1498 und 1499
archivalisch nachweisbar ist. Er starb am 10. November 1503, wie eine
im British Museum bewahrte späte Zeichnung seines Grabsteines
besagt.
Meckenem war zünftiger Goldschmied. Er ist der erste Kupfer-
stecher, dem einzelne Goldschmiedewerkstücke zugeschrieben werden
können, so eine Agnus-Dei-Kapsel im Bayerischen Nationalmuseum in
München, die er 1470 für einen Vikar der Marienkirche in Bamberg
anfertigte, weiter ein Schützenkleinod aus Warbeyen bei Kleve im Musee
de Cluny in Paris und eine bezeichnete Paxtafel in der Stiftskirche zu
Kleve, die Herzog JohannIL und Mechtild von Hessen-Katzenellenbogen
wahrscheinlich anläßlich ihrer Vermählung 1489 dorthin schenkten.
An Zeichnungen weist Max Geisberg Israhel van Meckenem einen
gebuckelten Doppelpokal im Germanischen Museum in Nürnberg zu
sowie einen segnenden Christus und einen Johannes Baptista in der
Universitätsbibliothek in Erlangen (Bock Nr. 60 und 136. — Thieme-
Becker, Allgem. Lex. d. bild. Künstler, Bd. XXIV, Leipzig 1930,
p. 325 u. 326).
 
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