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Amtlicher Katalog: Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig, 1914 — Leipzig: Poeschel & Trepte, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.67537#0487

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DIE DEUTSCHE ARBEITERVERSICHERUNG
Ehrenvorsitzender: Dr. jur., Dr. med. h. c. Kaufmann,
Präsident des Reichsversicherungsamts, Wirk!. Geheimer Oberregierungsrat.
Vorsitzende des Arbeitsausschusses:
Geheimer Rat Weger, Dr. jur. Klein,
Vorsitzender des Vorstandes der Landes- Senatspräsident
Versicherungsanstalt Königr. Sachsen." im Reichsversicherungsamt.
Die Arbeiterversicherung des Deutschen Reichs sichert seit ihrem Bestehen die ge-
samte Arbeiterschaft in ihrem wirtschaftlichen Leben gegenüber den unvermeidlichen
Gefahren und Schäden ihres Berufs.
Die Arbeiter des Buchgewerbes ;und der graphischen und verwandten Gewerbe
nehmen an diesen Segnungen seit Beginn teil.
Die Sonderausstellung der Deutschen Arbeiterversicherung, zu der sich Versicherungs-
träger der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung unter
Leitung und Mitwirkung des Reichsversicherungsamts zusammengefunden haben, gibt
einen Überblick über das Wirken der Arbeiterversicherung, insbesondere in Buch-
gewerbe und Graphik.
Die deutsche Arbeiterversicherung beruht auf Gegenseitigkeit und Selbstverwaltung,
umfaßtkraft Gesetzes ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit Personen, welche in
Deutschland ihre Arbeitskraft gegen Lohn verwerten, und gewährt bei Krankheit,
Unfall, Invalidität oder Alter — im Gegensätze zur Armenpflege — jedem Ver-
sicherten einen Rechtsanspruch auf gesetzlich bestimmte Leistungen bei kostenfreiem
Verfahren.'
Die Krankenversicherung (seit 1885,- 1912 15,1 Millionen Versicherte) leistet im
Erkrankungsfall bis zu 26 Wochen und darüber entweder Verpflegung im Kranken-
haus oder ärztliche Behandlung, Arznei und Krankengeld, außerdem Sterbegeld
und Wöchnerinnenunterstützung.
Die Unfallversicherung (seit 1885,- 1912 25,0 Millionen Versicherte) entschädigt
Betriebsunfälle und gewährt unentgeltliches Heilverfahren, Verletzten- und Hinter-
bliebenenrenten sowie Sterbegeld.
Die Invalidenversicherung (seit 1891,- 1912 16,1 Millionen Versicherte) bezweckt
die Gewährung von Invaliden- und Altersrenten und übernimmt die Krankenfür-
sorge in Krankheitsfällen, welche Invalidität befürchten lassen, oder zur Beseitigung
bereits eingetretener Invalidität. Seit 1912 ist eine Hinterbliebenenversicherung in
Kraft, die Witwen- und Waisenrenten sowie Witwengeld und Waisenaussteuer
gewährt.
In den Jahren 1885 bis 1912 sind in den drei Zweigen der Arbeiterversicherung
des Deutschen Reichs zusammen rund 10 Milliarden Mark den Versicherten an Ent-
schädigungen gezahlt worden oder ihnen und ihren Familien an ärztlicher Behandlung
(Arznei, Heilanstaltspflege usw.) unmittelbar zugute gekommen. Die Verwaltungs-
kosten sind in diesem Betrage nicht mit enthalten.
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