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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Katalog der nachgelassenen Gemälde-, Miniaturen- und Manuskripten-Sammlungen der Herren Prof. Rudolf Denhardt, Eisenach, Sanitats-Rat Dr. Baumeister, Cöln und anderer; Versteigerung in Cöln, 29. und 30. November 1909 — Köln, Nr. 112.1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.17784#0006
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Verkaufsordnung.

Montag, den 29. November 1909 von morgens 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an:

Nro. 1 bis Nro. 280: Gemälde.

Dienstag, den 30. November 1909 von morgens 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an:

Nro. 281 bis Schluß: Gemälde, Miniaturen, Manuskripte, Pastelle, Aquarelle,

Zeichnungen, Kupferstiche.

Bedingungen.

Die Sammlung ist in meinem Auktionslokale in Cöln, Domhof Nr. 8 zur Besichtigung
ausgestellt: Freitag, den 26. und Samstag, den 27. November von morgens 9 Uhr bis
nachmittags 5 Uhr, ferner Sonntag, den 28. November von morgens 9 Uhr bis mittags 2 Uhr.

Nur den mit Eintrittskarten oder Kataiogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird.
Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung des
Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an Peter Hanstein, Inhaber der Firma Math.
Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich der Leiter der
Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerer bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie die Gegenstände in jeder Hinsicht genau
kennen. Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgerufen,
um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.

Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung persönlich
nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden; er wird
die ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Beteiligten
erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine bare Ein-
zahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht
auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Beiträge
zu mäßigen Bedingungen entgegen.

cöln, im November 1909. Peter Hanstein

Inhaber der Firma

Cr V/£ n Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat

Cöln und Bonn,
 
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