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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Gemälde des XVI. bis XIX. Jahrhunderts: Sammlung Professor Dr. Wedewer Wiesbaden † ; III. Teil sowie eine Anzahl von Gemälden aus anderem Besitz ; Versteigerung: 23., 24. März 1926 — Köln, Nr. 238.1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.17809#0008
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Verkaufs-Ordnung

Dienstag, 23. März von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 1—289. Gemälde neuzeitlicher Meister_

Mittwoch, 24. März von 10 -1 und 3—6 Uhr: Nr. 290—582: Gemälde neuzeitlicher und
alter Meister.

Auktions - Bedingungen.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Ver-
steigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
zahlung in Reichsmark, unter fachmännischer Leitung unter-
zeichneter Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von
fünfzehn Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei
verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung in
Anrechnung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die
Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie über-
nommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung
für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den
betr. Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden
seine Angaben in keiner Weise gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also
Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen,
zusammenzustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot,
so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23 Absatz I Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes kann nur
dann gewährt werden, wenn der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des
ersten Zuschlags im Original vorgelegt wird.

KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ

Inhaber P. Hanstein Söhne

Fernruf Anno 1940 KÖLN Neumarkt 3
Gegründet 1846

^müseumsbibuothek ]
HS, So 4

berlin - Dahlem
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