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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Gemälde neuzeitlicher und älterer Meister, darunter Bestände aus westfälischem Schlossbesitz: Versteigerung: 2. Dezember 1926 — Köln, Nr. 246.1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.17935#0004
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Auktions-Bedingungen.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung
gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den
er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in
Reichsmark unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen
von dieser beauftragten Notar.

3 Der Ansteigerer, hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn
Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen
wir die bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung
hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende
Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau
kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise
gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt
werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammen-
zustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird der betr.
Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

Kunstauktionshaus Math. Lempertz.

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