Auktions-Bedingimgeri.
1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.
2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser beauf-
tragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von zehn Prozent für
unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bank-
mäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.
4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.
Die Auktionsleitimg hat das Becht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gemälde
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma über-
nimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.
6. Für die Echtheit sämtlicher Gemälde übernehmen wir volle Garantie.
7. Die Auktionsleitung hat das Becht, Nummern außerhalb der Beihenfolge zu ver-
kaufen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird die betr.
Nummer sofort von neuem ausgerufen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten
ist Köln.
Kunstauktionshaus Math. Lempertz.
/,\US JI3UOTHEK
1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.
2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser beauf-
tragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von zehn Prozent für
unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bank-
mäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.
4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.
Die Auktionsleitimg hat das Becht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gemälde
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma über-
nimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.
6. Für die Echtheit sämtlicher Gemälde übernehmen wir volle Garantie.
7. Die Auktionsleitung hat das Becht, Nummern außerhalb der Beihenfolge zu ver-
kaufen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird die betr.
Nummer sofort von neuem ausgerufen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten
ist Köln.
Kunstauktionshaus Math. Lempertz.
/,\US JI3UOTHEK