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Kunsthaus Lempertz <Köln>: Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung [Editor]
Antikes Mobiliar: römische Ausgrabungen, deutsches Porzellan, Famille-Verte- und Famille-Rose-Porzellan, Fayence, Bildnis-Miniaturen, Arbeiten in Silber und Elfenbein, Skulpturen, Perser-Teppiche ; aus Kölner und Münchener Privatbesitz ; Versteigerung: 30. April und 1. Mai 1930 (Versteigerung Nr. 298) — Köln, 1930

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.5095#0003
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Verkaufs-Ordnung

Mittwoch, 30. April, 10—1 und 3i/8— 6V2 Uhr: Nr. 1—372: Römische Aus-
grabungen, deutsches und ostasiatisches Porzellan, Fayencen, Bildnis -
Miniaturen, Arbeiten in Elfenbein und Silber.

Donnerstag, 1. Mai, 10—1 und 31/2—6^2 Uhr; Nr. 373 bis Schluß: Ver-
schiedene Metall-Arbeiten, Skulpturen, antike Möbel, Perser-Teppiche.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen,
da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von
dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn

Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen
wir die bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.

4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.

Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Etwaiger1 Transport der erstandenen Objekte hat
ausschließlich auf Kosten Und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unter-
zeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder
Beschädigungen.

6. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Da an den Besichtigungstagen jedem Inter-
essenten Gelegenheit gegeben ist, sich von dem Zustand der Objekte zu über-
zeugen, so können nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen mehr
berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu
verkaufen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird
die betr. Nummer sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlich-
keiten ist Köln.

Auktions-Bedingungen

Math. Lempertz,

Buchhdlg. und Antiquariat.

UNIVERSITÄTS-
BIBLIOTHEK
HEIDELBERG
 
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