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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Herrschaftlicher Kölner Besitz nebst anderen Beiträgen: prachtvolle französische Möbel der Königsstile Louis XV. und Louis XVI. in echter Vergoldung zum Teil mit Aubusson- und Savonnerie-Bezügen sowie hervorragende andere Möbel, Beleuchtungskörper aus Bronze und mit Chinavasen, Pendulen, Marmorpostamente, Porzellan, Fayence, Glas, Speise-Service ; orientalische, französische und deutsche Teppiche ; Versteigerung: 25. u. 26. März 1931 — Köln, Nr. 317.1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.10026#0004
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Verkaufs-Ordnung

Mittwoch, 25. März, 10—13 und 15y2—16 Uhr:

Nr. 1—200: Möbel, Beleuchtungskörper, Pendulen, Marmor.

Donnerstag, 26. März, 10—13 und 15^—16 Uhr:

Nr. 201 bis Schluß: Porzellan, Fayence, Glas; Verschiedenes. —
Orientteppiche.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird
größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den
er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch
einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünf-
zehn Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter
Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung in Anrechnung
bringen.

4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.

Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abge-
nommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers ander-
weitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
eine Garantie übernommen werden. Etwaiger Transport der erstan-
denen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers
zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für
etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zu-
schlag kann keine Reklamation mehr berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der
Reihenfolge zu verkaufen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach
einem Doppelgebot, so wird die betreffende Nummer sofort von neuem
ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Verbindlichkeiten ist Köln.

Auktions-Bedingungen

Math. Lempertz,

Buchhandlung und Antiquariat.
 
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