Verkaufs-Ordnung
Donnerstag, 7. Mai, vormittags IOV2—13 Uhr: Nr. 1—113: Deutsche und
holländische Fayencen.
Donnerstag, 7. Mai, nachmittags 15^2 —18 Uhr: Nr. 114—241: Deutsches
Porzellan des 18. Jahrhunderts.
Freitag, 8. Mai, vormittags IOV2 —13 Uhr: Nr. 242—334: Plastiken und
kunstgewerbliche Arbeiten, Mobiliar, Teppiche.
Freitag, 8. Mai, nachmittags 15V2 —18 Uhr: Nr. 335 — 423: Gemälde alter
und neuzeitlicher Meister.
Auktions-Bedingun gen
1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte
Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa
anrichtet, haftbar ist.
2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
\/ unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser
beauftragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn
Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung
müssen wir die bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.
4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.
Afki f) /j QC^QQ. Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu ver-
kaufen.
5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Ob-
jekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die
unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende
Verluste oder Beschädigungen.
6. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Da an den Besichtigungstagen
jedem Interessenten Gelegenheit gegeben ist, sich von dem Zustand der
Objekte zu überzeugen, so können nach erfolgtem Zuschlag keinerlei
Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihen-
folge zu verkaufen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppel-
gebot, so wird die betr. Nummer sofort von neuem ausgerufen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ver-
bindlichkeiten ist Köln.
Math. Lempertz,
Buchhandlung und Antiquariat.
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Donnerstag, 7. Mai, vormittags IOV2—13 Uhr: Nr. 1—113: Deutsche und
holländische Fayencen.
Donnerstag, 7. Mai, nachmittags 15^2 —18 Uhr: Nr. 114—241: Deutsches
Porzellan des 18. Jahrhunderts.
Freitag, 8. Mai, vormittags IOV2 —13 Uhr: Nr. 242—334: Plastiken und
kunstgewerbliche Arbeiten, Mobiliar, Teppiche.
Freitag, 8. Mai, nachmittags 15V2 —18 Uhr: Nr. 335 — 423: Gemälde alter
und neuzeitlicher Meister.
Auktions-Bedingun gen
1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte
Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa
anrichtet, haftbar ist.
2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
\/ unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser
beauftragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn
Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung
müssen wir die bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.
4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.
Afki f) /j QC^QQ. Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu ver-
kaufen.
5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Ob-
jekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die
unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende
Verluste oder Beschädigungen.
6. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Da an den Besichtigungstagen
jedem Interessenten Gelegenheit gegeben ist, sich von dem Zustand der
Objekte zu überzeugen, so können nach erfolgtem Zuschlag keinerlei
Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihen-
folge zu verkaufen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppel-
gebot, so wird die betr. Nummer sofort von neuem ausgerufen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ver-
bindlichkeiten ist Köln.
Math. Lempertz,
Buchhandlung und Antiquariat.
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