Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur dann der Anspruch
auf Händiervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
für 1921 bis zum Schluß der Versteigerung vorgelegt wird.
Verkaufs-Bedingungen.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in deutscher
Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, und kann nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet,
insbesondere nicht die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner
Bücher und Werke.
3. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
4. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 10°/0 vom Käufer
erhoben.
5. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
7. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
er Katalog enthält nur Gegenstände aus fremdem Besitz.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus.
Telegr.-Adresse : Kunstauction Lepke Berlin.
auf Händiervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
für 1921 bis zum Schluß der Versteigerung vorgelegt wird.
Verkaufs-Bedingungen.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in deutscher
Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, und kann nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet,
insbesondere nicht die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner
Bücher und Werke.
3. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
4. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 10°/0 vom Käufer
erhoben.
5. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
7. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
er Katalog enthält nur Gegenstände aus fremdem Besitz.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus.
Telegr.-Adresse : Kunstauction Lepke Berlin.