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Leo Liepmannssohn <Berlin> [Hrsg.]
Autographen von Musikern, Schriftstellern, Gelehrten, bildenden Künstlern, Schauspielern, historischen Persönlichkeiten und Naturforschern: Versteigerung 9. Dezember 1932 (Katalog Nr. 63) — Berlin, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.5715#0006
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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung in Reichsmark (i Reichsmark = 1/2790 kg Feingold.)

Spätere Zahlung ist nur mit meinem ausdrücklichen Einverständnis zulässig und bankmäßig
zu verzinsen. Versendung nach außerhalb erfolgt sonst unter Nachnahme oder Vorauszahlung
des Betrages.

Bei Zahlungsverzug ist der Käufer für alle dadurch entstehenden etwaigen Schäden, besonders
für Zins- und Kursverluste, haftbar.

Ich behalte mir das Recht vor, wenn nicht spätestens am 8. Tage nach der Versteigerung
Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens 10 Tage nach der Versteigerung ohne Fristsetzung
zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
oder die ersteigerten Stücke bei passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern. Die Ver-
pflichtung des Käufers zur Zahlung des vollen Kaufpreises, soweit er durch Wiederverkauf nicht
gedeckt wird, bleibt bestehen.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Das niedrigste Gebot und die geringste Steigerung beträgt eine Reichsmark. Von 100 Reichs-
mark ab wird um mindestens 5 Reichsmark, von 1000 Reichsmark ab um 10 Reichsmark gesteigert.

Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu
trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Auffor-
derung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. Juli 1902.)

Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten
ausgeglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Gefahr
jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.

Ersteigerte Stücke können erst nach der Versteigerung an die Käufer ausgehändigt werden.
Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern übernehme ich nicht. Versendung erfolgt
auf Gefahr und zu Lasten des Käufers.

Gewissenhafte Erledigung mir erteilter Aufträge wird zugesichert, auch vermittle ich auf
Wunsch die Besorgung von Aufträgen durch zuverlässige Kommissionäre. Eine Pflicht
zur Übernahme von Aufträgen besteht für mich nicht.

Aufträge erbitte ich möglichst in eingeschriebenem Briefe oder telegraphisch. Telegraphische
oder telephonische Aufträge bittet man brieflich zu bestätigen. Auch wird um möglichst frühzeitige
Übersendung der Aufträge gebeten, so daß diese spätestens am Vortage der Versteigerung bei mir
eintreffen. Auch später eintreffende Aufträge bemühe ich mich nach besten Kräften auszuführen,
doch kann ich dafür keine Garantie übernehmen.

Ich verbürge mich für die Echtheit der zum Verkauf gelangenden Autographen. Durch die
Ausstellung wird jedermann Gelegenheit geboten, sich vom Zustand der Erhaltung und von der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, auch erteile ich gerne vorher schriftlich jede ge-
wünschte Auskunft. Reklamationen oder Mängelrügen anwesender Käufer können nach erfolgtem
Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen inner-
halb 10 Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.

Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur an meine Auftraggeber.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.

Leo Liepmannssohn. Antiquariat. Berlin SW 11. Bernburger Str. 14.
 
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