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Gefängnisse entlassen, schwört Bonifant dem Pfalzgrafen Urfehde,
die am 31. August 1384 ausgestellt und von Bere Symons Sohn
von Frankfurt und Lewe als Zeugen unterschrieben ist (KW
No. 5157 und 5160 aus dem Staatsarchiv in Darm Stadt).

Trotzdem Ruprecht II. mit seinem Onkel Ruprecht I. in
allen wich tigern Regierungsverhandlungen zusammenwirkte, so
folgte er dennoch in Behandlung der Juden andern Grundsätzen.
Rücksichtslos, wie er stets in seinem Leben auftrat, behandeJ
er auch die Juden und verdient deshalb auch nach dieser Rich-
tung den Beinamen „der Harte", den ihm die Geschichte bei-
gelegt hat. Er war kaum ein Jahr Inhaber der Regierung,
als er sämmtliche Juden der Kurpfalz verjagte und ihr Besitz-
tum sich aneignete So verkaufte er durch Urkunde vom 22.
Februar 1391 den halben Theil an Haus und Hof des Juden
Mocke von Ladenburg und die daran gelegene Judenschule
an einen dortigen Bürger. Nach Urkunde vom 20. März ver-
kaufte er in Weinheim einen Flecken „oben an der Juden-
schule", eine Hofraithe, eine Scheuer und „einen Flecken hinten
daran" an dortige Bürger und ebenso das Haus des Juden
Süsskind daselbst. Am 9. April verkaufte er das Haus, das
Gotschalk der Jude in Alzey bewohnte, nebst allem Zubehör
an einen dortigen Bürger.

In Heidelberg verjagte er gleichfalls alle Juden und
machte ihre Häuser der Universität zum Geschenk. In der
Schenkungsurkunde vom 21. Mai 13913) wird zunächst die
„ Judenscnule" (welche in der obern Judengasse, jetzigen Drei-
königsstrasse, lag) „daz nu genant ist unser frawen kappelle"2),

*) Das Original befindet sich in der Univ. Bibl. Bei der Wichtigkeit
der Urkunde geben wir im Anhang., Beil. No. 4, eine Abschritt derselben,
wie sie bei Winkelmann Urkundenbuch I, 30 sich findet.

2) Diese Kapelle wurde am 26. Dezember 1391 durch Bischof Eckhard
von Worms in Anwesenheit Ruprechts des altern und des jüngern und
vieler Professoren feierlich zu einer christlichen Kirche geweiht (Töpke,
Matrikel I, 647). Durch diesen Akt wurde der ehemaligen Synagoge die
kirchliche Weihe ertheilt; sonst hätte es leicht vorkommen können, dass sie
auch später noch als Jüdische Synagoge' bezeichnet worden wäre, wie man
beispielsweise eine den Minderbrüdern bei Frei bürg i. Br. zugehörige,
noch nicht konsekrierte Kirche „spottweise eine jüd. Synagoge" nannte (ZG
1891, S. 450). — Zu dem Inventar der H e i d e lb e r g-e r Synagoge gehör-
 
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