Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Löwenstein, Leopold
Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland (Band 1): Geschichte der Juden in der Kurpfalz: nach gedruckten und ungedruckten Quellen dargest. — Frankfurt a. M., 1895

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22391#0036
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
20

dass sie und ihre Erben nirgends und niemals einen Juden oder
eine Jüdin aufnehmen, noch den Ihrigen gestatten wollen, Sol-
ches zu thun (PK 514, 69).

So gründlich aber Ruprecht III. als Kurfürst der Pfalz
die Ausschaltung der Juden aus seinem Gebiete besorgte, so
duldete er dieselben, als er König geworden war, und benützte
für seine Zwecke gerne ihre Steuern, die er nicht ohne Strenge
beitreiben Hess. Schon am 4. September 1400, kurze Zeit nach
seinem Regierungsantritte, bestätigte er die Freiheiten der Juden
in Oppenheim. Durch Urkunde, d. d. Worms, 30. April
1403. erlaubte er der Stadt Oppenheim von Neuem, bis zum
11. November 1407 Juden dort wohnen zu lassen, und am 18.
Mai 1403 gestattet er dem dortigen Schultheissen, so viele
Juden in die Stadt aufzunehmen, dass die Burgmannen, welche
auf die Judensteuer ..bewiset" sind, alljährlich ihr Burglehen-
geld erhalten1) (PK 459, 155; 548, 53) f). Ueberhaupt war er
fast freigebig zu nennen in Bezug auf Erteilung von Freibriefen
und Bestätigung der alten Privilegien für die Juden. So ge-
stattet er durch Urkunde vom 4. November 1403 seinem Amt-
mann zu Odernheim und dem Bürgermeister und Rat da-
selbst, auf 4 Jahre Juden dort aufzunehmen; die bisherige
Steuer von in 11. soll der Ritter Eberhart Veczer weiter erhal-
ten; der Rest der Judensteuer fällt dem Amtmann. Ritter Sy-
frid vom Stein, zu3). Am 4. März 1404 nimmt er den Juden

1) Vgl. Anhang, Beil. No. 5.

2) Cf. ..Die Juden in Oppenheim- in Frankel Mtsek. IX, 288, wo
jedoch die hier angeführten Urkunden nicht erwähnt sind. Ein ähnliches Ver-
hältnis mit den Burgmannen bestand auch in Landau (ibid. XII, 455 ff.).
Unter Pfalzgraf Ludwig wurde der Stadt Oppenheim ausnahmsweise ge-
stattet, mit Bücksicht auf die dortigen Burgmannen, vom 11. November 1416
an auf weitere 6 Jahre Juden zu halten gegen einen jährlichen Zins von
60 fl.; ebenso auch von 1421 an auf weitere 6 Jahre. In einer Urkunde vom
1. Juli 1423 wird den Juden vom Pfalzgrafen versprochen, dafür zu sorgen,
dass sie den vom Markgrafen Bernhard von Baden ihnen abverlangten dritten
Pfennig fernerhin nicht zu entrichten haben und dass er sich zu ihren
Gunsten bei Kaiser Sigismund in gleichem Sinne verwenden werde (PK 468,
108; cf, Frankel Misch. 1. c. S. 291). In gleicher Weise wurde auch den
Juden in Odern heim Zusage erteilt.

3) PK 548, 63; abgedruckt ZG VIII, 17; vgl. Wiener, Kegesten S. 254,.
No. 40 a.
 
Annotationen