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Löwenstein, Leopold
Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland (Band 1): Geschichte der Juden in der Kurpfalz: nach gedruckten und ungedruckten Quellen dargest. — Frankfurt a. M., 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.22391#0220
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öffentlicht in der Schrift: Formula juramenti Judaeorum oder
der Juden Eyd von Wilh. Christoph Tauffenberg, informator in
orientalibus zu Halber Stadt und gewesener .Rabbinerl); ge-
druckt und verlegt in Giessen und Frankfurt bei Eberhard
Heinrich Lommers 1729 2), welche von der kais. Kommission in
der Reichsstadt Mühlhausen approbiert worden war, sollte
1730 auf Antrag der Regierung auch in der Kurpfalz eingeführt
werden. Der Kurfürst konnte sich jedoch mit diesem Antrag
nicht befreunden und verfügte, dass zunächst die bisherige For-
mel beizubehalten sei. Dagegen ergeht 1733 ein Erlass der
Regierung an die 3 Hauptstädte und sämtliche Oberämter, dass
jede Eidesleistung eines Jüclen in der Synagoge „vor den 10
Gebot" zu geschehen habe. Es scheint, dass später von gewisser
Seite gegen die Juden gehetzt wurde und Einflüsterungen von
Unduldsamkeit sich geltend machten, denen Kurfürst Karl Phi-
lipp, wie die Geschichte lehrt, im Allgemeinen sehr zugänglich
war. Er beschloss kaum 4 Monate vor seinem Tode, dass die
erwähnte Tauffenberg'sche Formel auch in seinem Lande einge-
führt werde.

Bedrohungen und Misshandlungen der Juden durch Stu-
denten kamen auch in dieser Zeit wiederholt vor, so dass der
akademische Senat a. 1736 sich veranlasst sah, die Studenten
unter Androhung der Relegation hierwegen zu verwarnen. Zu-
gleich beschliesst aber auch der Senat, dem Kurfürsten, der
hierzu die Veranlassung gab, darüber Vorstellung zu machen,
dass die gedachten Insolentien nicht immer von Studenten aus-
gehen und dass zur Vermeidung derselben eine ständige Garni-
son sehr wünschenswert sei (Winkelmann II No. 2064 und 2071).
1739 wurde 2 jüdischen Studenten der Medizin vom Kurfürsten
das Tragen von Degen erlaubt (das. No. 2079).

Im Einzug des Schutzgeldes, das jeder Jude der Kurpfalz
vierteljährlich im voraus zu entrichten hatte, ergaben sich wie-
der grosse Schwierigkeiten. Der Obereinnehmer Moyses Kar-

x) Er hiess vor der Taufe Abraham Oppenheim und soll zuerst iu
Arnheim und später im Kreise Köln und Jülich als Babbiner gewirkt ha-
ben; wegen verschiedener Betrügereien soll er in Hamburg in Haft gewesen
sein; 1719 wurde er in Jena getauft (cf. Wolf bibl. hebr. in. 946).

2) Über die frühern Auflagen s. Wolf ibid. IV, 958.
 
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