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Löwenstein, Leopold
Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland (Band 1): Geschichte der Juden in der Kurpfalz: nach gedruckten und ungedruckten Quellen dargest. — Frankfurt a. M., 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.22391#0222
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206

Mit Cirenznachbarn wurde damals zuweilen ein besonderes
Ubereinkommen hinsichtlich des Geleits und Leibzolls getroffen.
So zahlten 1742 elsässische Juden, die im Amt Selsen ver-
kehrten, eine gewisse jährliche Abgabe an die Kurpfalz und
zwar die 13 Haushaltungen in dem Fleckensteinischen Dorf
Nie der redern 9 fl. ; Lazarus von Biehl jährlich 45 kr.;
Borich Salomon von Bein heim 1 fl.; Jakob und Simon Salo-
mon von Bein heim sind mit dem Admodiations-Geleitbrief
versehen und zahlen deshalb keine besondere Abgabe; sonstige
Juden, die ein- und ausgehen wollen, zahlen, in Ermangelung
des Taschengeleits, statt 6 kr. jedesmal 12 kr.

Aus der Regierungstirätigkeit Karl Philipps sei hier zum
Schlüsse noch eine Verordnung vom 7. März 1741 erwähnt, dass
nämlich aus jeder jüdischen Familie nur ein Mitglied und zwar
ein männliches nach zurückgelegtem 24. Lebensjahre, ein weib-
liches nach dem 21. Lebensjahre im Lande heiraten dürfe.

Fünfter Abschnitt.

i

Von den Juden unter Kurfürst Karl Theodor bis
zur Auflösung der Kurpfalz.

(1742—1803)

Kurfürst Karl Theod or (1742—1799) hielt streng auf
seine Hoheitsrechte und verordnete daher, wenige Monate nach
seinem Regierungsantritt, dass die bei den Niedergerichtsherr-
schaften, welche „in et de territorio Palatino begütert" sind,
aufgenommenen Juden nicht mehr im Lande geduldet werden,
noch Handel treiben dürfen, sondern, sobald sie die Kurpfalz
betreten, als Vagabunden angesehen und so behandelt werden
sollen „der Kreis poenal Sanction gemäss". Hierüber grosse
Bewegung unter den „Herren". Der Amtmann in Hilsbach
fragt an, wie es in Steppach und Weiler, wo 4 bezw. 10
jüdische Familien wohnen, die meistens in der Kurpfalz Handel
treiben, gehalten werden solle, da der erstgenannte Ort dem
Herrn v. Degenfeld und der andere dem v. Vennigen gehöre,
beide aber pfälzische Lehen seien. Ferdinand Andreas Graf
 
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