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8 Tagen zu übergeben. Dieses geschieht1). Die Liste wird
wird unter Assistenz des Rabbiners der Landjudenschaffc von
den Vorstehern gefertigt und am 20. Februar mit dem Anfügen
der Regierung übersandt, dass die Repartition einen Gesamt-
betrag von 38000 fl. ergeben habe; den Rest wollten sie auf
Kredit aufnehmen und in 6 Wochen abliefern. Sie bitten daher,
an alle Oberämter eine von heute an laufende sechswöchentliche
Frist zur Zahlung ergehen zu lassen. Von manchen Seiten tra-
fen die Gelder verhältnismässig rasch ein; von vielen Seiten
aber kamen Klagen an die Regierung, dass ein Teil der in die
Liste aufgenommenen Juden den Beitrag gar nicht leisten könne,
dass überhaupt die Vorsteher höchst unbillige Ansätze gemacht
hätten. In Mosbach war die 1. Terminzahlung mit 1517 fl.
30 kr. bereits eingegangen, konnte aber wegen eingetretener
Überschwemmung nicht abgeliefert werden. Hilsbach lieferte
als 1. Termin 1170 fl.. als 2. Termin 1475 fl. Bretten zahlte
1500 fl. Der Stadtschultheiss von Sinsheim beklagt sich,
dass Salomon David von M o s b a ch, der sich mit der von
Jakob Low hinterlassenen Tochter versprochen, in die Liste der
Sinsheimer Judenschaft eingetragen werden sei; da ohnedies
schon so viele Juden dort wohnen, so sollte es nicht gestattet
werden, dass dieser sich auch noch dort niederlasse. Einen
kleinen, aber vielsagenden Einblick in die Art und Weise der
Einschätzung und Heranziehung auch der Unbemitteltsten gewin-
nen wir aus dem Berichte des Einziehers im Oberamt Heidel-
berg. Dieser meldet nämlich am 8. Juli:

Seckenheim: Joseph Low (der den 1. und 2. Termin mit
20 fl. noch schuldig ist) „dieser sagt, weil er bei keinen Mitteln
sei, wollte er diese Zahlung den Judenvorstehern überlassen".

Reilingen: Liebmans Witwe (für beide Termine in Rück-
stand mit 40 fl.) „war vor dem Ansatz allschon auf das Metter-
nichische auf N e ckar s teinach gezogen".

Schriessheim: David Liebmann (für beide Termine in
Rückstand mit 20 fl.) „dieser ist vor vielen Jahren schon ganz
verarmt".

l) Die in Beilage Mo. 13 neben den Namen stehenden Zahlen bezeich-
nen die von den Vorstehern vorgenommene Einschätzimg. während die in
Klammer gesetzten Zahlen jene der kurpfälzischen Beamten darstellen.
 
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