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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Euch ist vorhin bekannt, wasmasen nach der bereits unterm 18. Mertz 1754. erlassenen gnädigsten Verordnung von allen Orten in Unsern sämtlichen Landen die junge Mannschaft von 15. bis 40. Jahren zu dem Ende alle Zwey Jahre mit Bemerkung eines jeden Umständen und Vermögens specificiret werden sollen, damit man allhier sehen und selbsten judiciren könne welche zu Kriegsdiensten entbehrlich und tüchtig. ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1769 [VD18 14337258]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65530#0007
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