Anmerkungen
und
Erläuttrunge« ker Tabelle,
zu Verzeichnung der sämtlichen Mannschaft.
die Rubrick ^0. 1. kommen alle Mannsperso-
nen eines Orts, auser denen ^onorarionlxn,
als Beamten und Predigern, welche keiner Aus-
nahme unterworffen sind ohne allen UnterDied. Und
zwar werden erstlich die Hausväter und verwittibte Haus-
mütter, welche Söhne haben, nach einander angeführet,
unter jeden gleich seine Söhne in gehöriger Ordnung des
Alters ohne alle Ausnahme, sie mögen so alt oder jung
seyn, als sie wollen, auch sich zu Hause oder anderwärts,
in hiesigen oder fremden Kriegsdiensten befinden, wenn es
auch etwa ungewiß seyn sollte, ob er noch am Leben wäre.
Nach diesen werden diejenigen einzelnen Mannsperso-
nen, so an einem Orte wohnen und ihren beständigen Auf-
fenthalt, aber keine Familien haben, angeführet, worum
ter auch die Invaliden rc. zu rechnen sind.
Unter dieselben müssen gleich ihre Umstände, so nicht
füglich in andere Rubricken sich schicken , als wenn sie an-
derst woher sind, bemerket werden.
Zuletzt sind die Auswärtigen, wenn sie auch nur aus
einem andern Dorfe selbigen Amts, oder aus einem an-
dern Amte oder Lande sind, welche sich nicht für bestän-
dig allda niedergelassen haben, sondern entweder in der
Lehre stehen, als Gesinde dienen, oder anderer Ursa-
che wegen, wie sie auch Namen haben, sich für einige
Zeit allda aufhalten ebenfalls mit den nöthigen Umständen,
woher
und
Erläuttrunge« ker Tabelle,
zu Verzeichnung der sämtlichen Mannschaft.
die Rubrick ^0. 1. kommen alle Mannsperso-
nen eines Orts, auser denen ^onorarionlxn,
als Beamten und Predigern, welche keiner Aus-
nahme unterworffen sind ohne allen UnterDied. Und
zwar werden erstlich die Hausväter und verwittibte Haus-
mütter, welche Söhne haben, nach einander angeführet,
unter jeden gleich seine Söhne in gehöriger Ordnung des
Alters ohne alle Ausnahme, sie mögen so alt oder jung
seyn, als sie wollen, auch sich zu Hause oder anderwärts,
in hiesigen oder fremden Kriegsdiensten befinden, wenn es
auch etwa ungewiß seyn sollte, ob er noch am Leben wäre.
Nach diesen werden diejenigen einzelnen Mannsperso-
nen, so an einem Orte wohnen und ihren beständigen Auf-
fenthalt, aber keine Familien haben, angeführet, worum
ter auch die Invaliden rc. zu rechnen sind.
Unter dieselben müssen gleich ihre Umstände, so nicht
füglich in andere Rubricken sich schicken , als wenn sie an-
derst woher sind, bemerket werden.
Zuletzt sind die Auswärtigen, wenn sie auch nur aus
einem andern Dorfe selbigen Amts, oder aus einem an-
dern Amte oder Lande sind, welche sich nicht für bestän-
dig allda niedergelassen haben, sondern entweder in der
Lehre stehen, als Gesinde dienen, oder anderer Ursa-
che wegen, wie sie auch Namen haben, sich für einige
Zeit allda aufhalten ebenfalls mit den nöthigen Umständen,
woher