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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir, Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdeme Wir zu desto besserem Aufkommen und möglichster Conservation Unserer Unterthanen und zu Abstellung des in Unsern Fürstl. Landen eingerisenen höchst verderblichen Luxus, gnädigst verordnet haben, daß fürohin kein Burger noch Bauer in Unsern Fürstlichen Landen, andere als im Land verfertigte Tücher, zu tragen, sich, bey hoher Strafe, ermächtigen solle; So habt Ihr diese Unsere Verordnung in dem Euch gnädigst anvertrauten Amte ohngesäumt zu publiciren ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1770 [VD18 14337320]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65536#0001
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Kandgrafzu Hessen, Dürft zu Herßfeld,
Krafzu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hungarn und Böheim Königl.
Apostol. Majestät bestellter General - Feld-Zeug-
meister und Obrister über ein Regiment zu Fuß,
des Königl. Preußischen schwarzen Adler- Ordens
Ritter, rc.

^ Liebe Getreue !
^sachdeme Wir zu desto besserem Aufkommen
und möglichster Conservation Unserer Untertha-
nen und zu Abstellung des in Unsern Fürstl. Lan-
den eingerissenen höchst verderblichen l-uxus, gnä-
digst verordnet Haben, daß fürohin kein Burger
noch Bauer in Unsern Fürstlichen Landen, ande-
re als im Land verfertigte Tücher, zu tragen, sich,
bey hoher Strafe, ermächtigen solle; So habtZhr
diese Unsere Verordnung in dem Euch gnädigst
anvertrauten Amte ohngesäumt zu publiciren und
dahin
 
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