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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Hessen-Darmstadt / Ober-Forst-Amt [Contr.]; Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden, Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben zu Schonung des in den Forsten Unseres Oberen-Fürstenthums Hessen seither sehr abgenommenen Eichenen-Holzes und Beförderung dessen Nachwachses, den solchem entgegen stehenden Gebrauch derer eichenen Pflug-Rehen und Deichselen durch eine unterm 3. Februarii 1776. erlassene Verordnung, allgemein und gänzlich untersaget, ...; So haben Wir über die vorwaltende Umstände näheren und gründlichen Bericht eingezogen, und somit Eingangs bemeldte Verordnung dahin modificiret. ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1778 [VD18 14338882]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65652#0001
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2on GOttes Gnaden, ^5

Wir


Kandgraf zu Hessen, Kürst zu Hersfeld,
Uraf zu Latzenelnbogen, Diez, Ziegen-
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isem
bürg und Büdingen, rc. Mo RuM-Kay,
serlichen Majestät bestellter General«Feld »Marschall,
wie auch des St.Andreas» und König!. Preußischen
schwarzen Adler-Ordens Ritter rc. rc.

Liebe Getreue !
^ML^ir Haben zu Schonung des in den Forsten Unseres
Oberen - Fürstenthums Hessen seither sehr abge-
nommenen Eichenen-Holzes und Beförderung des-
sen Nachwachses, den solchem entgegen stehenden Gebrauch
derer eichenen Pflugs-Rehen und Deichselen durch eine unterm
z. Februarii 1776. erlassene Verordnung, allgemein und gänz-
lich untersaget, und dabey zu Vermeidung alles Unterschleifs
befohlen, daß die damalen noch vorräthige mit einem eigends
dazu verfertigten Zeichen durch Unsere Forst - Bediente gebren-
net werden sollen, und bey dieser aus alleiniger vätterlicher
Vorsorge vor das jetzige und künftige Wohl Unserer getreuen
Unterthanen gemachten Ordnung, lassen Wir es lediglich be-
wenden , und sind versicheret, daß die Wohldenkende solche
Anordnung mit kindlichem Dank anerkennen werden.
Wann aber von ein und anderen Orten wegen denen in
selbigen vorwaltenden Umständen um Mäßigung dieses Ver-
botes unterthanigst nachgesuchet worden, und Wir dann jeder-
 
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