2on GOttes Gnaden, ^5
Wir
Kandgraf zu Hessen, Kürst zu Hersfeld,
Uraf zu Latzenelnbogen, Diez, Ziegen-
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isem
bürg und Büdingen, rc. Mo RuM-Kay,
serlichen Majestät bestellter General«Feld »Marschall,
wie auch des St.Andreas» und König!. Preußischen
schwarzen Adler-Ordens Ritter rc. rc.
Liebe Getreue !
^ML^ir Haben zu Schonung des in den Forsten Unseres
Oberen - Fürstenthums Hessen seither sehr abge-
nommenen Eichenen-Holzes und Beförderung des-
sen Nachwachses, den solchem entgegen stehenden Gebrauch
derer eichenen Pflugs-Rehen und Deichselen durch eine unterm
z. Februarii 1776. erlassene Verordnung, allgemein und gänz-
lich untersaget, und dabey zu Vermeidung alles Unterschleifs
befohlen, daß die damalen noch vorräthige mit einem eigends
dazu verfertigten Zeichen durch Unsere Forst - Bediente gebren-
net werden sollen, und bey dieser aus alleiniger vätterlicher
Vorsorge vor das jetzige und künftige Wohl Unserer getreuen
Unterthanen gemachten Ordnung, lassen Wir es lediglich be-
wenden , und sind versicheret, daß die Wohldenkende solche
Anordnung mit kindlichem Dank anerkennen werden.
Wann aber von ein und anderen Orten wegen denen in
selbigen vorwaltenden Umständen um Mäßigung dieses Ver-
botes unterthanigst nachgesuchet worden, und Wir dann jeder-