Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Hessen-Darmstadt / Ober-Forst-Amt [Contr.]; Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden, Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben zu Schonung des in den Forsten Unseres Oberen-Fürstenthums Hessen seither sehr abgenommenen Eichenen-Holzes und Beförderung dessen Nachwachses, den solchem entgegen stehenden Gebrauch derer eichenen Pflug-Rehen und Deichselen durch eine unterm 3. Februarii 1776. erlassene Verordnung, allgemein und gänzlich untersaget, ...; So haben Wir über die vorwaltende Umstände näheren und gründlichen Bericht eingezogen, und somit Eingangs bemeldte Verordnung dahin modificiret. ...
— [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1778 [VD18 14338882]
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