4.3.07 Spätes Fußbecken mit festem Griff
Nach der an der Wandung erkennbaren Ansatzstelle, die die Konturen liegender, sich um-
blickender Tiere (Löwen?) wieder gibt (Taf. 23, Id) und nach dem kräftig abgedrehten Bodenteil
auf der Unterseite des Fußes gehört das Becken von Kirchweyhe (Kat. Nr. 1; Taf. 1,1; 23,1) in die
Gruppe der „mittleren“ bzw. „späten“ Fußbecken mit festem Griff, die Eggers nach uneinheitli-
chen Kriterien — einerseits nach den verschiedenen Attaschenformen, andererseits nach dem
„Reliefboden“ — gegliedert hat. Das Becken von Osterholz vereint mit seinem „Reliefboden“ und
der ursprünglich vorhandenen Attasche demnach Eigenschaften etwa der Typen 102/103 mit Typ
105, die auch an den Becken Nr. 7 und 8 von Barnstorf, Kr. Diepholz, vereint vorkommen.
HAHNE (1912, 62) hat ausdrücklich erwähnt, daß an ihnen Lotreste „in derselben Form, wie sie
auch die ,Seedoggen‘-förmigen Attaschen der Fredener Schale bedingen“ vorhanden wären.
Möglicherweise war für alle Fußbecken des Typs 105 ursprünglich eine Ausstattung mit Griffen
vorgesehen. Die Attaschen könnten, wie das vielleicht bei dem Fußbecken von Osterholz der Fall
war, während des Gebrauchs verlorengegangen sein.
Die Ansatzstelle in Form sich umblickender Löwen (?) an dem Fußbecken von Kirchweyhe be-
legt eine an Gefäßen dieses Typs bisher nicht nachgewiesene Attaschenform.
Als Datierung ergibt sich nach Vergleichsfunden für die Fußbecken des Typs Eggers 105 die
Stufe C2. Die im Leichenbrand des Stückes von Kirchweyhe enthaltenen Reste eines Dreilagenkam-
mes und das Bruchstück eines knöchernen Spielsteines widersprechen dieser zeitlichen Zuweisung
nicht.
Die Ansatzstellen für die Attaschen auf der Wandung des Fußbeckens sind durch feine Ham-
merschläge gerauht, offenbar um ein festeres Haften der Attaschen zu ermöglichen. Es ist jedoch
fraglich, ob das Fußbecken tatsächlich mit einer Attasche versehen war. Falls das der Fall gewesen
sein sollte, müßten die Lotspuren sehr sorgfältig beseitigt worden sein.
Die Fußbecken mit festem Griff waren Bestandteil des römischen Tafelgeschirrs. Die gleiche
Verwendung wird man dem Stück von Kirchweyhe zusprechen dürfen, bevor es als'Leichenbrand-
behälter in den Boden kam.
4.3.08 Muschelschale
In die Reihe des im Freien Germanien ungewöhnlichen Metallgeschirrs gehört die Muschelscha-
le von Osterholz (Kat. Nr. 5; Taf. 14,2; 38,1). Über ihre Fundumstände und Verwendung im
Grabbrauch ist nichts überliefert. Da aber im Inneren Gewebereste erkennbar waren, ist anzuneh-
men, daß das Stück als Leichenbrandbehälter und nicht als Deckel für einen solchen gedient hat.
In metallenen Leichenbrandbehältern haben sich mehrfach Reste von Textilien erhalten (siehe S. 31 ff.
und den Beitrag von H. J. Hundt), in die man die kalzinierten Knochen eingeschlagen hat,
während in den allerdings selten als Deckel vorkommenden Gefäßen bisher keine Spuren nachge-
wiesen sind. Die Verwendung weitmündiger flacher Metallbehälter als Urnen ist z. B. in Kirch-
weyhe in vier Fällen (Kat. Nr. 1—3. 11), in Helzendorf, Kr. Grafsch. Hoya, Grab 5 (ASMUS
1939, 170), Barnstorf, Kr. Diepholz (HAHNE 1912, z. B-. S. 64), und in Veltheim, Kr. Minden
(ALBRECHT 1936, 48), belegt, so daß die merkwürdige Funktion einer Kuchen- oder
Pastetenform (zur Verwendung vgl. WILLERS 1901, 44, Anm. 1), deren Zweck im römischen
Haushalt dem letzten Besitzer sicher unbekannt war, nicht verwundern darf. Parallelen zu der
Schale sind — wenn auch nicht zahlreich — von römischem Gebiet bekannt, darunter auch aus Köln
(LA BAUME 1964, 175—177). Die beiden Muschelschalen „aus der Provinz Hannover“ (Eggers
Typ 109) stehen dem Stück von Osterholz zwar nahe, unterscheiden sich jedoch durch ihren
Standfuß und das wesentlich kleinere Format von ihm, dessen Durchmesser über 30 cm beträgt.
Man kann sich schwer vorstellen, daß die Muschelschale eine der Form angemessene Funktion im
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Nach der an der Wandung erkennbaren Ansatzstelle, die die Konturen liegender, sich um-
blickender Tiere (Löwen?) wieder gibt (Taf. 23, Id) und nach dem kräftig abgedrehten Bodenteil
auf der Unterseite des Fußes gehört das Becken von Kirchweyhe (Kat. Nr. 1; Taf. 1,1; 23,1) in die
Gruppe der „mittleren“ bzw. „späten“ Fußbecken mit festem Griff, die Eggers nach uneinheitli-
chen Kriterien — einerseits nach den verschiedenen Attaschenformen, andererseits nach dem
„Reliefboden“ — gegliedert hat. Das Becken von Osterholz vereint mit seinem „Reliefboden“ und
der ursprünglich vorhandenen Attasche demnach Eigenschaften etwa der Typen 102/103 mit Typ
105, die auch an den Becken Nr. 7 und 8 von Barnstorf, Kr. Diepholz, vereint vorkommen.
HAHNE (1912, 62) hat ausdrücklich erwähnt, daß an ihnen Lotreste „in derselben Form, wie sie
auch die ,Seedoggen‘-förmigen Attaschen der Fredener Schale bedingen“ vorhanden wären.
Möglicherweise war für alle Fußbecken des Typs 105 ursprünglich eine Ausstattung mit Griffen
vorgesehen. Die Attaschen könnten, wie das vielleicht bei dem Fußbecken von Osterholz der Fall
war, während des Gebrauchs verlorengegangen sein.
Die Ansatzstelle in Form sich umblickender Löwen (?) an dem Fußbecken von Kirchweyhe be-
legt eine an Gefäßen dieses Typs bisher nicht nachgewiesene Attaschenform.
Als Datierung ergibt sich nach Vergleichsfunden für die Fußbecken des Typs Eggers 105 die
Stufe C2. Die im Leichenbrand des Stückes von Kirchweyhe enthaltenen Reste eines Dreilagenkam-
mes und das Bruchstück eines knöchernen Spielsteines widersprechen dieser zeitlichen Zuweisung
nicht.
Die Ansatzstellen für die Attaschen auf der Wandung des Fußbeckens sind durch feine Ham-
merschläge gerauht, offenbar um ein festeres Haften der Attaschen zu ermöglichen. Es ist jedoch
fraglich, ob das Fußbecken tatsächlich mit einer Attasche versehen war. Falls das der Fall gewesen
sein sollte, müßten die Lotspuren sehr sorgfältig beseitigt worden sein.
Die Fußbecken mit festem Griff waren Bestandteil des römischen Tafelgeschirrs. Die gleiche
Verwendung wird man dem Stück von Kirchweyhe zusprechen dürfen, bevor es als'Leichenbrand-
behälter in den Boden kam.
4.3.08 Muschelschale
In die Reihe des im Freien Germanien ungewöhnlichen Metallgeschirrs gehört die Muschelscha-
le von Osterholz (Kat. Nr. 5; Taf. 14,2; 38,1). Über ihre Fundumstände und Verwendung im
Grabbrauch ist nichts überliefert. Da aber im Inneren Gewebereste erkennbar waren, ist anzuneh-
men, daß das Stück als Leichenbrandbehälter und nicht als Deckel für einen solchen gedient hat.
In metallenen Leichenbrandbehältern haben sich mehrfach Reste von Textilien erhalten (siehe S. 31 ff.
und den Beitrag von H. J. Hundt), in die man die kalzinierten Knochen eingeschlagen hat,
während in den allerdings selten als Deckel vorkommenden Gefäßen bisher keine Spuren nachge-
wiesen sind. Die Verwendung weitmündiger flacher Metallbehälter als Urnen ist z. B. in Kirch-
weyhe in vier Fällen (Kat. Nr. 1—3. 11), in Helzendorf, Kr. Grafsch. Hoya, Grab 5 (ASMUS
1939, 170), Barnstorf, Kr. Diepholz (HAHNE 1912, z. B-. S. 64), und in Veltheim, Kr. Minden
(ALBRECHT 1936, 48), belegt, so daß die merkwürdige Funktion einer Kuchen- oder
Pastetenform (zur Verwendung vgl. WILLERS 1901, 44, Anm. 1), deren Zweck im römischen
Haushalt dem letzten Besitzer sicher unbekannt war, nicht verwundern darf. Parallelen zu der
Schale sind — wenn auch nicht zahlreich — von römischem Gebiet bekannt, darunter auch aus Köln
(LA BAUME 1964, 175—177). Die beiden Muschelschalen „aus der Provinz Hannover“ (Eggers
Typ 109) stehen dem Stück von Osterholz zwar nahe, unterscheiden sich jedoch durch ihren
Standfuß und das wesentlich kleinere Format von ihm, dessen Durchmesser über 30 cm beträgt.
Man kann sich schwer vorstellen, daß die Muschelschale eine der Form angemessene Funktion im
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