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Kruse, Karl Bernhard; Brandorff, Helmut
Materialhefte zur Ur- und Frühgeschichte Niedersachsens (Band 27): Der Hildesheimer Dom: von der Kaiserkapelle und den Karolingischen Kathedralkirchen bis zur Zerstörung 1945 : Grabungen und Bauuntersuchungen auf dem Domhügel 1988 bis 1999 — Hannover: Verlag Hahnsche Buchhandlung, 2000

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.69498#0036
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wobei dessen nördliche Begrenzung bei der Nordkante der Steinsetzung 164 zu suchen wäre. Eventuell
ist auch zu diesem Zeitpunkt schon der Bau des östlich gelegenen Grubenhauses oder Kellers möglich,
da der humose Oberboden 78 im Bereich des Grubenhauses in der Phase 4 abgetragen und in der Fläche
nach Osten um 15 cm abfällt (Beilage 10), was ein Hinweis auf eine „Erosionskante“ des Plateaus zum
Grubenhaus sein könnte. Sämtliche später aufgetragenen Schichten passen sich diesem Gefälle an. Die
Oberkanten der oben beschriebenen Befunde bilden einen Laufhorizont, der überdacht gewesen sein
kann. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß sich die Steinsetzung 164 weiter in Rich-
tung Ost fortsetzte und auch der Laufhorizont 214 vormals eine sehr viel größere Ausdehnung hatte.
Phase 3a
Planierarbeiten über 1. Phase Anbau des Bischofshauses;
Nutzung des Gunthardomes
Über Verfüllung 167 des muldenförmigen Grabens 205 in Schnitt 1 (Phase 2b) zieht in gleichmäßiger
Stärke die Planierschicht 124. Das Erdmaterial besteht aus einem Gemisch aus 78 und 79, d. h. es ist
braungelb gefleckt, und weist zusätzlich - wie die vorherigen Schichten auch - blaugraue Tonflecken
auf. Erstmalig tauchen in dieser Schicht zwei rote Mosaiktesserae (FNr. 400, wie Abb. 24.2) auf. Iden-
tisch mit dieser Schicht könnte auch Schicht 127 in Schnitt 2 sein, denn sie liegt über Schicht 95, ent-
hält eine grüne Mosaiktessera und weist neben ihrer braunen Färbung und Sandsteinbruch wiederum
blaugraue Tonlinsen auf.
Wenn die Umbettung 118 nicht wie angenommen in der Phase 2 ausgeführt worden sein sollte, müßte
sie während der Phase 3, der Nutzung des Gunthardomes als Bischofskirche erfolgt sein.
Phase 3b
Mauerdurchbruch Ostmauer Bischofshaus;
2. Bauphase im Anbau des Bischofshausvorbaus
Spätestens in Phase 3b muß zumindest ein Teilabriß oder ein Mauerdurchbruch der Ostmauer des
Bischofshauses erfolgt sein (Abb. 20.3). Der östliche Ausbruchgraben 227 schneidet das Fundament 165
(Phase 2b) und wird von den zwei im Material sehr unterschiedlichen Schichten 153 und 159 (Phase 3c)
verfällt. Die untere Schicht 153 zeigt das sonst üblich früh zu datierende braungelb gefleckte Erdgemisch
aus 78 und 79, mit blaugrauen Tonlinsen, aber zusätzlichen Mörtelpartikeln. Verfüllschicht 159 ist eine
typische Schuttschicht mit viel Sandstein- und Mörtelbruch. Sie wird durch die Baugrube des Gruben-
hauses 177 (Phase 4a) geschnitten. Der Abtiefungshorizont des Ausbruchgrabens 227 ist durch die Bau-
grube 177 und deutlich später westlich von 227 angelegte Brunnenbaugrube 209 (Phase 6a) zerstört. Ein
Mauerdurchbruch in diesem Teil des Bischofshauses könnte die bauliche Voraussetzung für die Anlage
des Grubenhauses 177 sein, denn ein Zugang zum Grubenhaus vom Inneren des Bischofshauses wäre
durchaus sinnvoll.
In der Fläche ist der 2 cm starke Mörtelestrich 112 im Norden und Osten des Schnittes 1, durch einen
späteren Erdabtrag in der Phase 5 nur fragmentarisch erhalten. Daß es sich mit großer Wahrscheinlich-
keit um einen Estrich handelt, zeigt der hohe Kiesanteil (im Gegensatz zu den bisherigen, viel feineren
Mörtelproben) und die vielen, winzigen Knochensplitter, die unmittelbar auf seiner Oberfläche beob-
achtet werden konnten.
Der Estrich 112 liegt über Planierschicht 124 und zieht auch über die, in Phase 2b als Bauflucht inter-
pretierte Steinsetzung 164, in Richtung Nord hinaus. Befundnummer 112 enthielt eine weitere rote
Mosaiktessera. Die Oberkante des Mörtelestrich 112 bildet einen nicht mehr großflächig erhaltenen
Laufhorizont (Abb. 20.1).
Planierschicht 124 wird außerdem von den Pfostengruben 228 und 184 geschnitten (Abb. 17).
Die z. T. aus gebrannten Sandsteinen bestehenden Steinsetzungen 115 und 141 müssen vormals einen
Befund gebildet haben, denn sie weisen eine gemeinsame Bauflucht und eine übereinstimmende Setz-
technik auf. Sie werden in der Phase 4 durch Erdabträge voneinander getrennt und dadurch an ihrer

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