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Mannheimer Morgenblatt — 1842

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No. 58
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https://doi.org/10.11588/diglit.32620#0233
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No. 38 Donnerstag, den 10. März. 1842.

Tagesbericht.
Stuttgart, 7. Marz. In der heutigen Sitzung der Kammer
der Abgeordneten legten die Minister des Innern und der Finanzen
folgenden Gesetz es-Entwurf in Eisenbahn-Angelegenheiten vor:
„Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufbringung der Mittel zu
dem in der Finanzperiode 1842 - 48 auszuführenden Eisenbahnbau-
Wilhelm, von Gottes Gnaden
König von Württemberg.
In Betreff der Mittel zu einem in der Finanzperiode 1842 - 45
auszuführcnden Eisenbahnbau verordnen und verfügen Wir, nach An-
hörung Unseres Geheimenraths und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände, wie folgt:
Art. 1. Zur Bestreitung des Aufwandes für die auf Kosten des
Staates zu bauenden Eisenbahnen, soweit derselbe in die Finanzperiode
vom 1. Juli 1842 bis 30 Juni 1845 fallen wird, wird ein Staats-
Anlehen von drei Millionen zweimalhunderttausend Gulden ausgenom-
men, wie es im Laufe dieser Periode das wirkliche Bedürfniß erheischt.
Art. 2- Die Verzinsung dieses Anlehns ist möglichst billig zu be-
dingen und soll den gesetzlichen Zinsfuß der Staatsschuld von vier vom
Hundert nicht übersteigen.
Art. 3. Für die zu diesem Anlehen gehörigen Capitalien ist drei-
monatliche Aufkündigung von Seiten des Staates auf den Fall vor-
rubehalten, daß durch anderwärtige Aufnahme eine Zinsersparniß von
"^nigsiens einem halben Prozent jährlich erreicht werden könnte.
I» allem Andern ist das neue Anlehn der übrigen Staatsschuld
ganz gleich zu halten Und zu behandeln. Mit der Vollziehung dieses
Gesetzes sind unsere Minister des Innern und der Finanzen beauftragt."
, " Karlsruher Zeitung.)
Carlsruye, 7. Marz. Von Seiten der Chefs sämmtlicher Mi.
nisterien sind bezüglich auf die Vornahme neuer Wahlen zur Stände-
versammlung Zirkulare an die ihnen untergeordneten Beamten ergan-
gen- Wir theilen sie nachstehend mit:
Der Finanzminister an die Herren Direktoren der Steuer-, Zoll-,
Domänen- und Berg- und Hüttenverwaltung. Das höchst beklagens-

werthe Benehmen einer, wenn auch nur unbedeutenden, Mehrheit der
zweiten Kammer hat die großherzogliche Regierung in die Nothwendig-
keit versetzt, die Stände aufzulösen. Sie hofft, von den neuen Wah-
len eine Kammer zu erhalten — der entschiedenen Mehrheit nach aus
Männern zusammengesetzt, mit denen sie die wahren Interessen des
Landes befördern kann, die ihren Ruhm, darin, nicht aber in bestän-
digen Angriffen auf die Rechte der Krone, in ehrsüchtigen Anmaßun-
gen und fruchtlosen Kämpfen suchen. Unbesorgt könnte und würde die
Negierung das Ergebniß der Wahlen erwarten, der Einsicht und Va-
terlandsliebe der Bewohner des Großherzogthums vertrauend, wenn
nicht die Partei, welche die Auflösung der Kammer herbeiführte, alle
Mittel in Bewegung setzte, um das Volk zu ihren Gunsten zu stimmen
und die Wahl ihrer Kandidaten durchzusetzen, während die Anhänger
der Regierung, von keiner Leidenschaft getrieben, ipit Ruhe den Um-
trieben ihrer Gegner Zusehen. Diese Verhältnisse machen es der Re-
gierung zur Pflicht, so weit es verfassungsmäßig zulässig ist, auf die
Wahlen einzuwirken, und den Bestrebungen einer Partei entgegenzutre-
ten, welche die Wahlfreiheit nur für sich in Anspruch nimmt. Die Ne-
gierung kann für diesen Zweck zunächst nur durch ihre Organge wir-
ken: durch die Staatsbeamten, auf welcher Stufe des öffentlichen Dien-
stes sie auch stehen mögen, von diesen kann sie aber erwarten, und er-
wartet von ihnen mit Zuversicht, daß sie ihr staatsbürgerliches Wahl-
recht im Einklang mit ihren Pflichten als Staatsdiener im Interesse
und zum Wohl des Vaterlandes ausüben, und, soweit möglich, in
gleichem Sinne ihren Einfluß auf ihre Mitwähler geltend machen wer-
den. Die Regierung wünscht, und muß im Interesse des Landes
wünschen, daß nur Männer zu Abgeordneten gewählt werden, welche
durch Einsicht, gemäßigten Karakter und Vaterlandsliebe für ein ge-
deihliches Zusammenwirken mit ihr Bürgschaft geben, und indem sie
nur dieses will, und nur zu diesem Zweck die Mitwirkung aller Staats-
beamten in Anspruch nimmt, glaubt sie von ihnen nur das zu verlan-
gen, was die Pflicht jedes Staatsbürgers ist. Ich ersuche Euer Hoch-
wohlgeboren, gegenwärtiges Schreiben allen Beamten und Angestell-
ten Ihrer Verwaltung mitzutheilen. Carlsruhe, den 4. März 1842.
v. Böckh.
tl. Der Staatsminister des großherzoglichen Hauses und der aus-
wärtigen Angelegenheiten an den großherzoglichen Oberpostdirektor.
Vorgänge, die zu Jedermanns Kunde gelangt sind, haben die Auflö-
sung der Stände nothwendig gemacht: neue Wahlen zur Ständever-
 
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