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Toepke, Gustav [Hrsg.]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (4. Teil): Von 1704 - 1807 ; nebst einem Anhang — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2748#0012
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X Vorwort.

demischen Bürgern, so sich den staatswirthschaftlichen Wissenschaften
allein widmen, und denen übrigen, quoad jura privilegia et forum
judiciale, kein Unterschied vorwaltet, gesammte Akademici allein bei
dem Rectore Universitatis inscribiret, davon jedoch diejenige Candidaten
ausgenommen, die vor Verlegung der Kameral Hohen Schule zu Lautern
alldort schon inscribiret gewesen und dermalen zu Fortsetzung ihrer
Studien nach Heidelberg kommen würden, sohin eo ipso als schon
adscripü bei dem General-Studio angesehen oder wenigstens bei nöthig
findender Erneuerung solchen Aktus ihnen keine weitere Gebühr auf-
geladen.»

Ferner wurde verordnet, dass diejenigen, «so entweder gemäss kur-
fürstlicher höchster Verordnung die staatswirthschaftlichen Lehren zu be-
suchen absondere angewiesen sind oder welche einstens zu ihrem zu-
künftigen Gebrauch von den staatswirthschaftlichen Lehrern ein Zeugniss
verlangen, wornach sie diese Wissenschaften im Zusammenhange voll-
ständig gehört hätten», sich nicht nur bei dem Rector der Universität,
sondern auch noch «vor der Zeit, da sie die staatswirthschaftlichen Vor-
lesungen zu besuchen anfangen», bei dem ältesten Lehrer der Staats-
wirthschafts Hohen Schule gegen die Gebühr von 3 Gulden, «so zu Behuf
der Bibliothek dieser Wissenschaften zu verwenden», inscribiren lassen
sollten, widrigenfalls sie nicht als Candidaten der Staatswirthschaft an-
gesehen werden, noch als solche bei ihrem Abzüge von der Universität
ein pflichtmässiges Attestat erhalten würden. Nach der Bekanntmachung
des Directors der Staatswirthschaftlichen Schule, Friedr. Casimir Medicus,
sollten die Vorlesungen in Heidelberg mit dem November 1784 beginnen.
Der erste Student der Staatswirthschaft ist am 17. October 1784 imma-
trikulirt, zu Ende des Rectorats haben sich denn auch die drei ordent-
lichen Professoren der früheren Cameralschule, Succow, Schmid und
Jung-Stilling, welche mit nach Heidelberg übersiedelten, eingeschrieben.

Es ist danach anzunehmen, dass sich unter den intitulirten Stu-
denten auch solche befinden, welche schon der Anstalt in Lautern an-
gehört haben, dass man also die oben erwähnte Erneuerung der Intitu-
fetion für nöthig gehalten hat. Den ausserordentlichen Professoren
Friedrich Peter Wundt und Schneider (ersterer hatte Landesgeschichte
und Geographie vorgetragen, letzterer schöne Wissenschaften und Bered-
samkeit), die nur im Nebenamt an der Anstalt gewirkt hatten und die
in Lautern verblieben, wurde die Wiederanstellung in Aussicht gestellt,
falls sie in ihren geistlichen Aemtern nach Heidelberg versetzt wer-
den sollten."
 
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