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5. November — 5. December 1763. 213

Carolus Josephus Goetz, Wirceburgensis
Carolus Leydecker, Francothalensis 1 logici.

Carolus Philippus Menthen, Heidelbergensis

Christianus Moll, Lutrensis, sem. Carol. conv. j 166.

Conradus Trauninger1, Heidelbergensis , . .

Dionysius Korbach2, Caubensis, sem: Carol. convic- j °^
tor. Belegatus ad tempus et expunctus.

1 s. oben S. 194 A. 1.

2 al. Corbacb, 30/8 1766 erwähnt, d° 28/3 1767 als Cand. jur. 30/9 Carcer
8 Tage bei Wasser und Brod wegen groben Unfugs etc. 12/10 1767 der inzwischen
von hier abgezogene Cand. jur. Corbach citirt durch den Zollschreiber von Caub,
um sich auf die Anschuldigung, den Stud. med. Gartenweeg zu Einwerfung der
Fenster in der Senatsstube angestiftet zu haben, zu verantworten. No. 100 fol. 234.
Gartenweeg, Sohn des Univ.-Chymicus, ein schon mehrfach bestraftes Subject,
6 Wochen Dilsberg. Corbach findet sich ein und erklärt am 30/10, er sei so be-
trunken gewesen, dass er lediglich die Aussage des Inculpaten gelten lassen müsse,
bittet um eine Geldbusse ad pios usus statt Leibstrafe, zumal er im Begriff stände,
sich graduiren zu lassen. 4 Wochen Dilsberg, die er mit 40 thlrn. «mit einwilligung
seiner eiteren» redimiren könne. No. 100 fol. 252. 9/12 wegen Schulden belangt.
Eodem wegen Realinjurien. 16/12 der inzwischen ex custodia flüchtig gewordene
Corbach soll edictaliter citirt werden, scheint sich aber schon vorher wieder ein-
gefunden zu haben. Am 18. Dec. 1767 (No. 100fol.291v; vgl. No. 101 fol. 1) dahin
erkannt, dass «ihres ruhstörischen schlageris deren vorübergehenden [am 8. Dec]
und der verletzten Sicherheit halber» die Studiosi juris Corbach und Müller «durch
offenen anschlag ad valvas zu relegiren, der [cand. med.] Gartenweeg auff ein ganzes
Jahr auff den Dilsperg hinzusetzen, nicht minder der [Stud. jur.] Obermann 3 wochen
lang und zwaren bey wasser undt brodt 3mahlen in der woch mit dem carcere
academico zu bestraffen, dann der [Cand. med. Franciscus] von Oberkamp mit
dem carcere ohne wasser und brodt in dem oberen zimmer der universitaet acht
tag lang zu belegen [auf sein Gesuch am 23. Dec. in vierwöchentlichen Hausarrest
umgewandelt «unter der alleinigen erlaubnus, in begleitung des pedellen Fleisch-
niann sonn- und feyertag die heilige mess anhören, auch dem access auf dem
theatro anatomico von 10—12 nhr des morgens beywohnen zu können», nach
14 Tagen Best geschenkt] und endlich die der schwörmenden complot gefolgte
beyde academici Otto und Bezani ad carcerem academicum 3 tag lang zu ver-
weisen etc. Wegen der noch ausstehenden 40 tblr. Strafe werden die von Cor-
bach dem Dekan der jur. Fakultät an Tentamen- und Examengebühr vorgängig
schon hinterlegten 56 fl. mit Arrest belegt, und es wird ihm bedeutet, dass, wenn
er sich nicht binnen kurzem erklären würde, ob er die Geldbusse erlegen wolle
oder nicht, die erkannte Freiheitsstrafe vollstreckt werden würde. Gartenweeg
nächtig, edictaliter citirt; 10/7 1768 Haftstrafe in einjährige Relegation a dato um-
gewandelt. Corbach auf Gesuch «in anbetrachtseinerahnsehnlichen verwandtschafft»
am 7. Jan. 1768 (No. 101 fol. 8*) bewilligt, «daß der offen«. Anschlag der Relegation
*ur Zeit noch unterlassen, auch daß er anderswo seine studia fortsetzen und bei
Vorzeigung eines testimonii seiner besseren Conduite später auf eine milderung
des urtheils rechnen könne». Ferner am 24. Febr. 1768 mitgetheilt, dass Corbach
°Mge 56 fl. «mittelst abgab 4 fl.» zu Redimirung des 4wöchentlichen Arrestes
gewidmet hat (No. 101 fol. 75). Das Geld wird unter die «würcklich dem senatui
oeywohnende professores» und syndicum vertheilt (fol. 93v). Am 16. Nov. 1768
s hl fo1' 309) auf An8uclien des ehemaligen Juris candidatus Corbach be-

enlossen: «in rückbedacht deren von geist- undt weltlicher obrigkeit beigebrachten

r«) ?en8nussen, dann auch in anhoffnung künfftig besserer conduite wäre die

*n hinwieder auffzuheben und dem supplicanten der hiesige auftenthalt,

acndem derselbe sich in album academicorum noviter eingeschrieben lassen haben

o ' anwieder zu erlauben». Corhach, der ausdrücklich darum eingekommen war,

er wieder Beine studia fortsetzen zu können», ist jedoch nicht wieder im-
 
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