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Mau, August
Pompeji in Leben und Kunst ([Hauptbd.]): mit einem Kapitel über Herculaneum, mit 304 Abbildungen im Text, 14 Tafeln und 6 Plänen — Leipzig: Verlag von Wilhelm Engelmann, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.61619#0109
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Pompeji.

Der Unterbau birgt einen halb unterirdischen gewölbten Raum,
der durch zwei runde Öffnungen in der Wölbung (im Plan an-
gedeutet) mit dem Tribunal selbst in Verbindung steht.
Schwerlich ein Gefängnis; durch zwei Fenster in der Rück-
seite, die augenscheinlich nie vergittert waren, wäre es leicht ge-
wesen zu entweichen, zumal wenn von außen jemand half. Viel-
leicht hielten sich hier die Gerichtsdiener (Lictoren, Apparitoren)
auf; auch konnten hier irgend welche für die Gerichtsverhandlung
dienende Gegenstände, z. B. Schreibmaterialien, aufbewahrt und
auf Verlangen durch die beiden Öffnungen hinaufgereicht werden.
Der Oberstock des Tribunals war nicht so frei wie dieses
selbst auf den Hauptraum geöffnet; seine Front, zum großen
Teil erhalten, war gegliedert durch Halbsäulen, die von schmalen
Pilastern flankiert und durch eine Brüstung verbunden waren.
Vielleicht war dieser Oberstock mehr aus künstlerischen Rück-
sichten, zur Zierde des Raumes, als zu praktischen Zwecken ge-
baut worden (Fig. 31).
Rechts und links vom Tribunal sind Treppenräume. Die
oberen, mit dem Innenraum des Tribunals durch Türen ver-
bundenen Treppenabsätze erreichte man über hölzerne (natürlich
nicht erhaltene) Treppen. In denselben Räumen führen nun aber
steinerne Treppen hinab in den untersten Raum, so daß dieser
nicht zugänglich war, wenn die beiden Holztreppen an ihrem
Platze standen. Zur Lösung dieser Schwierigkeit hilft uns die
Beobachtung, daß von den abwärts führenden Treppen nur die
zur Linken stark abgetreten ist, die zur Rechten aber merkwürdig-
neu aussieht. Offenbar lag nur rechts die hinauf in das Tribunal
führende Treppe. Links stieg man hinab in den Kellerraum;
der Treppenabsatz trug hier das untere Ende einer hinauf in den
Oberstock führenden Holztreppe. Später einmal ist dann auf
dieser linken Seite die Tür zwischen Tribunal und Treppenabsatz
vermauert worden, vielleicht weil der Oberstock nicht mehr be-
nutzt und, wenn es doch einmal nötig war, auf einer Leiter er-
stiegen wurde.
Die beiden nicht verschließbaren Räume neben dem Tribunal
stimmen in ihrer Wanddekoration mit der Vorhalle (S. 69) über-
ein, nur sind Sockel und Gurt höher und ist auf der weißen
Fläche in Stuckrelief eine Bekleidung mit weißen Marmorplatten
 
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