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Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten: Periodica — 1952

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Schneiter, Eugen: Aus anderen Ländern
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https://doi.org/10.11588/diglit.35481#0009
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Aus anderen Ländern.

England.
In England hat es sich der als gemeinnützige Gesellschaft gegründete „National T r u s t" zur Aufgabe ge-
macht, geschichtlich und architektonisch wertvolle Gebäude (wie auch Plätze, Gartenanlagen und Landstriche) in England
und Wales zu erhalten oder vor dem Verfall zu bewahren. Präsident der Gesellschaft, die im Jahre 1895 von einem Pfarrer,
einem Rechtsanwalt und einer Wohlfahrtspflegerin ins Leben gerufen wurde, ist die Königin-Mutter Mary.
Dem National Trust gehören heute über 56 000 Hektar Land, Schlösser und Burgen mit ihren Kunstsammlungen, Häuser
berühmter Persönlichkeiten, ganze Dörfer, archäologische Fundstätten, sowie etwa 50 Hotels, Gaststätten und Jugendher-
bergen, die ihm von ihren Besitzern übereignet worden sind. Ober 100 örtliche Zweigstellen des Trusts halten ihre besonderen
Schätze in Gewahrsam, und die Zentralstelle in London, von der alle Zweigstellen ihre Direktiven empfangen, läßt sich bei
Ankäufen, Restauration und Erhaltung von Trusteigentum durch ehrenamtliche Sachverständige beraten, zu denen neben
Architekten und Kunsthistorikern ein Archäologe, ein Forstwissenschaftler und ein Ornithologe gehören.
Viele Liegenschaften sind dem Trust durch Erbschaft direkt zugefallen, in anderen Fällen überschreibt ein Erbe seinen
Besitz dem Trust, weil er die hohe Erbschaftssteuer oder den Unterhalt nicht bezahlen kann, aber das Haus seiner Väter
nicht auflösen will. Die Vorbedingung ist, daß das in Frage kommende Objekt historisch wertvoll, von auserlesener Schön-
heit oder irgendwie von nationalem Interesse ist. Die Tatsache allein, daß ein Gebäude sehr alt ist, genügt nicht, ausschlag-
gebend ist der kulturelle oder künstlerische Wert. Und nur wo die Gefahr besteht, daß solche unersetzlichen Güter ver-
fallen, verschleudert oder in alle Winde zerstreut werden, kommt der Trust als Treuhänder der Nation zu Hilfe, indem er
die Verwaltung übernimmt oder gegebenenfalls den bedrohten Besitz aufkauft.
Im Jahre 190? wurde der Trust staatlich anerkannt, womit ihm gewisse Vorrechte eingeräumt wurden im Interesse
der Allgemeinheit3 die seither durch neuere Gesetze (1919, 1937, 1939) erweitert worden sind.
Der Trust ist aber keineswegs wie vielfach fälschlich angenommen wird, eine staatliche Einrichtung oder eine Re-
gierungsabteilung. Der von ihm erworbene oder in Verwaltung genommene Besitz wird nicht Staatseigentum, sondern
gehört dem Trust als solchem, was natürlich alle Mitglieder einschließt. Der Trust ist somit eine reine Privatorganisation,
an der selbstverständlich jede Regierung lebhaft interessiert ist und dem sie weitgehende Unterstützung gewährt.
Schottland hat einen eigenen gleichartigen „Trust".
Aus Richard Teclaw „Treuhänder der Nation" Englische Rundschau 1951, Nr. 34.
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Jubiläum des Schweizerischen Burgenvereins.
Der Jahresversammlung 1952 des Schweizerischen Burgenvereins, die am 6. und 7. September in Zürich abgehaiten
wurde, kam diesmal eine besondere Bedeutung zu, als die Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen das fünfund-
zwanzigjährige Bestehen feiern konnte. Die Gründung des Burgenvereins im Sommer 192? hatte ein lebhaftes Echo gefunden,
und dem Aufruf einer Gruppe angesehener Persönlichkeiten war eine stattliche Zahl von Männern und Frauen gefolgt, die
sich gerne bereit erklärten, eine Gesellschaft zu unterstützen, welche Schutz und Erhaltung der Burgen und der noch be-
stehenden Burgruinen anstrebte. In Architekt Eugen Probst (Zürich), der sich schon seit Jahrhundertbeginn dem
Burgenstudium gewidmet und zahlreiche Restaurationsarbeiten an Burgen geleitet hatte, wurde der berufene Präsident ge-
funden. Schon im ersten Vorstand saßen angesehene Gelehrte, so die bewährten Kunsthistoriker Professor Dr. L. Birchler
und Dr. h. c. Erwin Poeschel, sowie die inzwischen verstorbenen Landesmuseumsdirektor Professor Hans Lehmann, Professor
Dr. Friedrich Hegi, Dr. Carl Roth.
Es ist dem Verein gelungen, das Interesse unseres Volkes an den Burgen weitgehend zu mehren. Seine vielseitige pro-
pagandistische Tätigkeit (Publizistik, Vorträge, Burgenausstellungen, Herausgabe einer Burgenkarte der Schweiz usw.) hat
sehr viel dazu beigetragen, daß die Bauten der vergangenen Jahrhunderte sich heute großer Beachtung erfreuen. Die Durch-
führung zahlreicher Burgenfahrten im In- und Ausland ermöglichte den Burgenfreunden das Kennenlernen vieler mittel-
alterlicher Wehrbauten, aber auch vieler Schlösser aus späterer Bauzeit. In den „Burgen-Nachrichten" schuf der Verein ein
Organ, das im besonderen der burgenkundlichen Publizistik dient. Auch die Herausgabe des illustierten Werkes „Die Burgen
und Schlösser der Schweiz", von dem bisher 23 Bände erschienen sind, zählt zu den positiven Werten der Vereinstätigkeit. Die
eigentliche Fürsorge um den Burgenschutz — Beratung oder Betreuung von Restaurationsarbeiten an Burgen, Sicherungs-
arbeiten an gefährdeten Burgruinen, Ausgrabungen von Burgstellen — in vielen Fällen auch unter finanzieller Mithilfe des
Vereins, galt im vergangenen Vierteljahrhundert 248 Objekten in fast allen Kantonen. Eine stattliche Gruppe bekannter
historischer Burgen und Schlösser ist wieder in öffentlichen Besitz (Kantone oder besondere Stiftungen) gelangt. An dieser
Entwicklung, welche die Gewähr für den sorgfältigen Unterhalt der betreffenden Objekte bietet, hat nicht zuletzt der
Burgenvercin seinen Anteil.

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