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Deutscher Altphilologenverband [Editor]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 10.1967

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Nr. 4
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Papenhoff, Heinz: Neue Stundentafeln auf der Mittelstufe der altsprachlichen Gymnasien in Niedersachsen
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https://doi.org/10.11588/diglit.33074#0059
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eine größere und damit zwangsläufig erfolgreichere Dichte gewährleisten als die 3X4
Stunden der Regelform. Die Schwäche dieses Trostes wird vollends offenbar, wenn man
sich vergegenwärtigt, daß in Übereinstimmung mit Nr. 3 der Anmerkungen zu den Stun-
dentafeln längst nicht alle Regelzüge dem Griechischunterricht in Klasse 8 nur die vor-
gesehenen vier Wochenstunden gewidmet haben. Immerhin hat sich die Sorge verflüchtigt,
daß die Regelform lediglich den Griechischunterricht in Klasse 8 verlieren werde und
also mit weniger Stunden voliebnehmen miisse als die Niedersächsische Form; der Grie-
chischunterricht der Regelform wird nunmehr keinen Unterschied mehr aufweisen zum
Griechischunterricht der Niedersächsischen Form (6/675/6/6 Wochenstunden in Kl. 9-13).

Bei der Umgestaltung der Stundentafeln ist der Vorstand des NAV angehört worden,
zunächst am 16. 3. 1967 von MinRat Dr. Deneke und OSR Wolski und im Anschluß
daran in mehreren, ausfiihrlichen und grundsätzlichen Gesprächen mit OSR Dr. Möller.
Andererseits muß gesagt werden, daß die neuen Stundentafeln in Anlehnung an die
schon friiher umgestalteten Stundentafeln von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Ham-
burg entstanden sind. In diesem Punkt ist also der Vorteil, daß Niedersachsen das Ham-
burger Abkommen zurückhaltend behandelt hat, umgeschlagen in den Nachteil einer
gewissen Hörigkeit gegeniiber den eiligeren Bundesländern.

Bei der Neufassung der Stundentafeln hat im Kultusministerium das Prinzip ge-
golten, so wenig wie möglich an der gegenwärtigen Fassung zu ändern. Die Erweiterung
des Griechischunterrichts von vier auf sechs Stunden in den Klassen 9 und 10 hat jedoch
dazu gezwungen, einerseits besonders die 10. Klasse zu entlasten, in der nicht 36 Pflicht-
stunden gegeben werden sollen, andererseits die inKlasse 8 freiwerdenden vier Griechisch-
stunden anderweitig zu nutzen.

In Anlehnung an Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg wird Erdkunde künftig
in Klasse 10 nicht mehr unterrichtet, sondern bis Klasse 9 und in Klasse 11. Dafür erhält
Klasse 8 zwei Erdkundestunden. Der Plan, die Griechischstunden der Klasse 8 weiterhin
altsprachlich zu nutzen, also dem Lateinunterricht zugutekommen zu lassen, hat keine
Parallele in den eiligeren Bundesländern gefunden. Immerhin ist es in Niedersachsen
gelungen, drei der vier Stunden sprachlich zu nutzen: Klasse 8 und 9 bekommen je eine
Englischstunde mehr. Da eine Verstärkung des neusprachlichen Unterrichts am altsprach-
lichen Gymnasium seit vielen Jahren erklärtes Ziel des DAV wie des NAV ist, besteht
Anlaß, diese Regelung zu begrüßen. Der Wunsch, eine neue Sprache bis zur Reifeprüfung
als Pflichtfach zu betreiben, bleibt unabhänig davon natürlich bestehen.

Die dritte sprachliche Stunde gehört dem Griechischunterricht und heißt „Griechische
Schriftkunde“. Dieses „V'orgriechisch“, bayerisch in seinem Ursprung, wird nun aber nicht
nur in Klasse 8 der Regelform, sondern auch der Niedersächsischen Form eingeführt. Das
ist ein Gewinn.

Der Verlust intensiven Griechischunterrichts in Klasse 8 kann nicht ignoriert und darf
nicht bagatellisiert werden; was dem Vierzehnjährigen des Regelzuges im allgemeinen
leicht genug gefallen ist, ist dem Fünfzehnjährigen des niedersächsischen Zuges oft schwer
geworden. Gerade deswegen aber darf wohl, während die griechische Schriftkunde der
Regelform als eine Verdünnung von vier Stunden auf eine Stunde erscheinen mag das Vor-
griechische der Niedersächsischen Form als Gewinn begrüßt werden. Dabei ist nicht so sehr
davon auszugehen, daß wir jetzt — in beiden Zügen — 29 + 1 statt bisher 29 Griechisch-
stunden haben; ferner dürften die rein altsprachlichen Gymnasien der Niedersächsischen
Form ebenso wie die Regelzüge in Klasse 8 kaum mehr erreichen wollen oder können
als eine Vorausschau und eine leise Gewöhnung an Bevorstehendes. Der Gewinn betrifft
vielmehr diejenigen Gymnasien, an denen neben anderen Zügen ein altsprachlicher Zug der
Niedersächsischen Form besteht; denn nichts dürfte dagegen einzuwenden sein, daß ein
Schüler des neusprachlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Zuges aus Neu-
gierde an der einen und daher kaum belastenden griechischen Vorstunde seiner Parallel-

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