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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 29.1986

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Nr. 2
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Aufsätze
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Schmidt, Hans-Werner: Die KMK-Vereinbarungen von 1979 zum Graecum und Latinum
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https://doi.org/10.11588/diglit.35877#0052
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Bei einem erst mit jahrgangsstufe 11 neu aufgenommenen Lateinunterricht hat den Nachweis der
Lateinkenntnisse erbracht,
— wer bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 Latein als Leistungskurs belegt hat;
— wer bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 Latein als Grundkurs belegt und in diesem Fach auch
die Abiturprüfung oder im Zusammenhang mit dem Abitur eine besondere Prüfung abgelegt
und dabei mindestens die Note „ausreichend" (5 Punkte) erhalten hat.
Genau-Entsprechendes gilt auch im Griechischen.
Diese Regelungen gelten nur für Studenten, die die für die wissenschaftliche Prüfung
für das Lehramt an Gymnasien in verschiedenen Fächern erforderlichen Kenntnisse in
Latein oder Griechisch nachweisen müssen. In welchen Fächern dies wiederum erfor-
derlich ist, regeln staatliche Prüfungsordnungen.
Endlich efn Latinum ist man versucht zu meinen, kein Kleines mehr und kein Großes.
Weit gefehlt! Denn die Kultusminister der Länder sind bei der Umsetzung der Be-
schlüsse sehr unterschiedliche Wege gegangen.
Zur Zeit kann man folgende Abschlüsse erreichen:
Latinum / Großes Latinum / Kleines Latinum: NS, SF-J, HH, BW, HB
Latinum / Kleines Latinum: NW
Latinum: BY, HE, RP
ohne Regelung: SA
Das Chaos könnte eigentlich kaum größer sein. Denn wie steht es eigentlich mit den
Lateinvoraussetzungen für die universitätsinternen Prüfungen (MA/ Promotion)? Wie
sieht es in den nicht zum Lehramt führenden Fächern aus? Und wie erwirbt man z.B.
ein Großes Latinum in den Bundesländern, die die Vergabe dieser Qualifikation nicht
mehr vorsehen?
Aus diesem Anlaß hat der DAV-Vorsitzende am 20.10.1985 folgenden Brief an den
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gerichtet:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit großer Besorgnis verfolgt der Deutsche Altphilologenverband die Unsicherheit, die in der Öf-
fentlichkeit der Bundesrepublik und anderer europäischer Länder hinsichtlich der Sprachanfor-
derungen an den deutschen Universitäten entstanden ist.
Ich nehme einen Brief des Centre Universitaire de Luxembourg vom September dieses Jahres
zum Anlaß, Sie zu bitten, festzustellen und zu veröffentlichen, welche Lateinkenntnisse für be-
stimmte Studiengänge erforderlich sind und wie man diese erwerben kann.
Es ist Ihnen so gut wie mir bekannt, daß die KMK für alle Lehramtsstudiengänge das Latinum -was
immer das wirklich sei - festgelegt hat.
Die Kultusminister der Länder haben daraus für ihre Schulen unterschiedliche Konsequenzen ge-
zogen: In manchen Bundesländern vermitteln die Schuten nur noch dieses Latinum, in anderen
das Latinum und das Kleine Latinum, in wiederum anderen das Latinum, das Kleine und das Gro-
ße Latinum.
Ist es schon schwierig, der Öffentlichkeit klar zu machen, in welchen Bundesländern welches La-
tinum vermittelt wird, so ist es dem von mir vertretenen Verband vollends unmöglich, verbind-
lich zu sagen, welche Forderungen die einzelnen Fächer außerhalb der Lehramtsstudiengänge
stellen.
Auch ist es meine Frage, wie die Schüler der Länder, in denen sie nur das Latinum erreichen kön-
nen, die Forderung des Großen Latinums erfüllen sollen. Der Hinweis auf die Möglichkeit der
Spracherweiterungspsrüfung an den Universitäten dürfte in diesem Fall wenig befriedigen.

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