Schwierigkeiten bei der Realisierung beträchtlich (wieder klaffen Anspruch und Wirk-
lichkeit auseinander).
Was ist nun der Zweck der Vereinbarung? Ich zitiere nach dem KMK-Papier
Die Kultusministerkonferenz hat in den ,,Rahmenbestimmungen zu den Anforderungen der wis-
senschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (Beschluß der KMK vom 21.5.1970)" für
den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzung ,,Latein-
kenntnisse" oder „Griechischkenntnisse" gefordert. Um die Anforderungen an Kenntnisse in La-
tein / Griechisch und die Möglichkeiten ihres Erwerbs einheitlich zu gestalten, schließen die Kul-
tusminister folgende Vereinbarung.
NB: Die KM verlangen für Lehramtsstudenten das Latinum, bzw. Graecum, nicht ein
Kleines Latinum oder Großes Latinum. Es steht den Ländern frei, die oben erwähnten
Lateinkenntnisse / Griechischkenntnisse Latinum bzw. Graecum zu nennen.
Was sind Lateinkenntnisse und Griechischkenntnisse?
Unter Lateinkenntnissen wird die Fähigkeit verstanden, lateinische Originaltexte im sprachlichen
Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Autoren wie Cicero, Sallust,
Livius) ggf. mit Flilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfas-
sen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche
nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formen-
lehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Be-
reich der römischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Unter Griechischkenntnissen wird die Fähigkeit verstanden, griechische Originaltexte im sprach-
lichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Plato-Stellen ggf. mit Hilfe eines zweispra-
chigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch ei-
ne sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Si-
cherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichen-
der Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der griechischen Geschichte,
Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Wie werden diese Kenntnisse nachgewiesen?
Die Lateinkenntnisse, bzw. die Griechischkenntnisse können nachgewiesen werden
— durch den Besuch von Pflichtunterricht im Fach Latein bzw. im Fach Griechisch mit dem Be-
stehen der Abiturprüfung bzw. mit dem Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung auf an-
derem Wege,
— durch eine Prüfung im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung oder durch eine Prü-
fung nach bestandener Abiturprüfung bzw. nach dem Erwerb einer Hochschulzugangsbe-
rechtigung auf anderem Wege.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse wird durch erfolgreiche Teilnahme an einem aufsteigenden
Pflichtunterricht erbracht, in dem die oben bestimmten Anforderungen im Rahmen der Lehrplä-
ne im Unterricht erfüllt worden sind. Eine erfolgreiche Teilnahme ist nachgewiesen, wenn in
dem für den Nachweis der Lateinkenntnisse maßgeblichen Zeugnis mindestens die Note „ausrei-
chend" (5 Punkte) erreicht worden ist.
Die Festsetzung des Zeitpunktes für den Nachweis der Lateinkenntnisse regeln die Länder in ei-
gener Zuständigkeit unter Beachtung der oben bestimmten Anforderungen nach Maßgabe der in
den Ländern geltenden Stundentafeln und Lehrpläne. Dabei ist davon auszugehen, daß die oben
genannten Anforderungen, falls keine gesonderte Prüfung vorgesehen ist, frühestens nach vier
Jahren aufsteigenden Pflichtunterrichts als erfüllt gelten können.
Sollen diese Anforderungen bereits nach drei Jahren aufsteigenden Pflichtunterrichts erreicht
werden, so ist der entsprechende Nachweis durch eine gesonderte Prüfung zu erbringen.
41
lichkeit auseinander).
Was ist nun der Zweck der Vereinbarung? Ich zitiere nach dem KMK-Papier
Die Kultusministerkonferenz hat in den ,,Rahmenbestimmungen zu den Anforderungen der wis-
senschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (Beschluß der KMK vom 21.5.1970)" für
den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzung ,,Latein-
kenntnisse" oder „Griechischkenntnisse" gefordert. Um die Anforderungen an Kenntnisse in La-
tein / Griechisch und die Möglichkeiten ihres Erwerbs einheitlich zu gestalten, schließen die Kul-
tusminister folgende Vereinbarung.
NB: Die KM verlangen für Lehramtsstudenten das Latinum, bzw. Graecum, nicht ein
Kleines Latinum oder Großes Latinum. Es steht den Ländern frei, die oben erwähnten
Lateinkenntnisse / Griechischkenntnisse Latinum bzw. Graecum zu nennen.
Was sind Lateinkenntnisse und Griechischkenntnisse?
Unter Lateinkenntnissen wird die Fähigkeit verstanden, lateinische Originaltexte im sprachlichen
Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Autoren wie Cicero, Sallust,
Livius) ggf. mit Flilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfas-
sen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche
nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formen-
lehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Be-
reich der römischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Unter Griechischkenntnissen wird die Fähigkeit verstanden, griechische Originaltexte im sprach-
lichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Plato-Stellen ggf. mit Hilfe eines zweispra-
chigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch ei-
ne sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Si-
cherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichen-
der Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der griechischen Geschichte,
Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Wie werden diese Kenntnisse nachgewiesen?
Die Lateinkenntnisse, bzw. die Griechischkenntnisse können nachgewiesen werden
— durch den Besuch von Pflichtunterricht im Fach Latein bzw. im Fach Griechisch mit dem Be-
stehen der Abiturprüfung bzw. mit dem Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung auf an-
derem Wege,
— durch eine Prüfung im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung oder durch eine Prü-
fung nach bestandener Abiturprüfung bzw. nach dem Erwerb einer Hochschulzugangsbe-
rechtigung auf anderem Wege.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse wird durch erfolgreiche Teilnahme an einem aufsteigenden
Pflichtunterricht erbracht, in dem die oben bestimmten Anforderungen im Rahmen der Lehrplä-
ne im Unterricht erfüllt worden sind. Eine erfolgreiche Teilnahme ist nachgewiesen, wenn in
dem für den Nachweis der Lateinkenntnisse maßgeblichen Zeugnis mindestens die Note „ausrei-
chend" (5 Punkte) erreicht worden ist.
Die Festsetzung des Zeitpunktes für den Nachweis der Lateinkenntnisse regeln die Länder in ei-
gener Zuständigkeit unter Beachtung der oben bestimmten Anforderungen nach Maßgabe der in
den Ländern geltenden Stundentafeln und Lehrpläne. Dabei ist davon auszugehen, daß die oben
genannten Anforderungen, falls keine gesonderte Prüfung vorgesehen ist, frühestens nach vier
Jahren aufsteigenden Pflichtunterrichts als erfüllt gelten können.
Sollen diese Anforderungen bereits nach drei Jahren aufsteigenden Pflichtunterrichts erreicht
werden, so ist der entsprechende Nachweis durch eine gesonderte Prüfung zu erbringen.
41