Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichswährung.
Versendung nach außerhalb erfolgt nur unter Nachnahme. Im Falle späterer
Zahlung berechne ich bankmäßige Zinsen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Uebergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlags kann ich mir
als Verteter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern.
Bei Nichteingang von Zahlungen bez. Nichtabnahme spätestens 14 Tage
nach der Auktion behalte ich mir Annullierung des Verkaufs ohne Fristsetzung
und Geltendmachung vollen Schadensersatzes wegen Nichterfüllung vor.
Das Eigentum geht erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises
bei mir, die Gefahr jedoch zugleich mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Das Mindestangebot beträgt eine Mark. Von hundert Mark an wird um
mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark an um mindestens zehn Mark,
von tausend Mark an um mindestens fünfzig Mark gesteigert.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufschlag von 15u/0 zu entrichten.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern, zu trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.
Versteigerte Stücke werden nach der Auktion an die Käufer ausgehängigt.
In Groß-Berlin wohnhafte Käufer haben für die Abholung der von ihnen
ersteigerten Stücke selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung für die Auf-
bewahrung verkaufter Nummern übernehme ich nicht.
Geben zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und
bleibt die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so ent-
scheidet das Los. Können Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
nicht sogleich erledigt werden, so wird die Nummer nochmals versteigert.
Ich verbürge mich für die Echtheit der zur Versteigerung gelangenden
Stücke und für die gewissenhafte Beschreibung der Kunstwerke. Durch die
öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist jedem Käufer Gelegen-
heit geboten, sich von dem Zustande der Autographen und Kunstwerke zu über-
zeugen. Ebenso wird schriftliche Auskunft darüber vor der Auktion gern erteilt.
Reklamationen anwesender Käufer können deshalb nach erfolgtem Zu-
schlag keine Berücksichtigung mehr finden, obwohl auch bei sorgfältigster
Bearbeitung Irrtümer in den Katalogangaben nie ganz ausgeschlossen sind.
Reklamationen auswärtiger Käufer müssen spätestens 10 Tage nach Erhalt
der Stücke in meinen Händen sein.
Zur Übernahme von Aufträgen für die Auktion bin ich gern bereit. Doch
lehne ich eine Verpflichtung zur Übernahme solcher Aufträge ab.
Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brtef, telegraphische und tele-
phonische Aufträge mit brieflicher Bestätigung. Für die richtige Ausführung
von Aufträgen, die nicht am Vortage der Auktion in meinen Händen sind,
übernehme ich keine Garantie.
Sofern ich keine besondere Mitteilung erhalte, nehme ich an, daß ich
die mir erteilten Limite im Interesse des Bietenden gegebenenfalls bis zu
10°/0 überschreiten darf.
Mir unbekannte Auftraggeber wollen ihrem Schreiben einen auf Berlin
gezogenen Scheck in Höhe der Summe ihrer Limite beifügen.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftrag-
gebern. — Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. — Erfüllungsort:
Berlin; ausschließlicher Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin.
Hellmut Meyer, Kunstversteigerer.
Hellmut Meyer & Ernst
Autographenhandlung und Antiquariat
Berlin W 3 5, Lützowstraße 29.
Fernsprecher: B 1, Amt Kurfürst 0809 / Postscheck-Konto: Berlin 94007
Bank: Deutsche Bank & Diskonto-Gesellschaft / Depositenkasse K 2
Berlin W 35, Lützowstraße 33—36.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichswährung.
Versendung nach außerhalb erfolgt nur unter Nachnahme. Im Falle späterer
Zahlung berechne ich bankmäßige Zinsen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Uebergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlags kann ich mir
als Verteter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern.
Bei Nichteingang von Zahlungen bez. Nichtabnahme spätestens 14 Tage
nach der Auktion behalte ich mir Annullierung des Verkaufs ohne Fristsetzung
und Geltendmachung vollen Schadensersatzes wegen Nichterfüllung vor.
Das Eigentum geht erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises
bei mir, die Gefahr jedoch zugleich mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Das Mindestangebot beträgt eine Mark. Von hundert Mark an wird um
mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark an um mindestens zehn Mark,
von tausend Mark an um mindestens fünfzig Mark gesteigert.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufschlag von 15u/0 zu entrichten.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern, zu trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.
Versteigerte Stücke werden nach der Auktion an die Käufer ausgehängigt.
In Groß-Berlin wohnhafte Käufer haben für die Abholung der von ihnen
ersteigerten Stücke selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung für die Auf-
bewahrung verkaufter Nummern übernehme ich nicht.
Geben zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und
bleibt die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so ent-
scheidet das Los. Können Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
nicht sogleich erledigt werden, so wird die Nummer nochmals versteigert.
Ich verbürge mich für die Echtheit der zur Versteigerung gelangenden
Stücke und für die gewissenhafte Beschreibung der Kunstwerke. Durch die
öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist jedem Käufer Gelegen-
heit geboten, sich von dem Zustande der Autographen und Kunstwerke zu über-
zeugen. Ebenso wird schriftliche Auskunft darüber vor der Auktion gern erteilt.
Reklamationen anwesender Käufer können deshalb nach erfolgtem Zu-
schlag keine Berücksichtigung mehr finden, obwohl auch bei sorgfältigster
Bearbeitung Irrtümer in den Katalogangaben nie ganz ausgeschlossen sind.
Reklamationen auswärtiger Käufer müssen spätestens 10 Tage nach Erhalt
der Stücke in meinen Händen sein.
Zur Übernahme von Aufträgen für die Auktion bin ich gern bereit. Doch
lehne ich eine Verpflichtung zur Übernahme solcher Aufträge ab.
Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brtef, telegraphische und tele-
phonische Aufträge mit brieflicher Bestätigung. Für die richtige Ausführung
von Aufträgen, die nicht am Vortage der Auktion in meinen Händen sind,
übernehme ich keine Garantie.
Sofern ich keine besondere Mitteilung erhalte, nehme ich an, daß ich
die mir erteilten Limite im Interesse des Bietenden gegebenenfalls bis zu
10°/0 überschreiten darf.
Mir unbekannte Auftraggeber wollen ihrem Schreiben einen auf Berlin
gezogenen Scheck in Höhe der Summe ihrer Limite beifügen.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftrag-
gebern. — Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. — Erfüllungsort:
Berlin; ausschließlicher Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin.
Hellmut Meyer, Kunstversteigerer.
Hellmut Meyer & Ernst
Autographenhandlung und Antiquariat
Berlin W 3 5, Lützowstraße 29.
Fernsprecher: B 1, Amt Kurfürst 0809 / Postscheck-Konto: Berlin 94007
Bank: Deutsche Bank & Diskonto-Gesellschaft / Depositenkasse K 2
Berlin W 35, Lützowstraße 33—36.