Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Michaelis, Adolf; Deutsches Archäologisches Institut <Berlin> [Hrsg.]
Geschichte des Deutschen Archäologischen Instituts 1829-1879 (Festschrift zum einundzwanzigsten April 1879) — Berlin, 1879

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.880#0165
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
1867/71 UMWANDELUNG IN EINE STAATSANSTALT. 159

trat die allgemeinere, in der damaligen Unsicherheit der
politischen Verhältnisse begründete hinzu, dass es sich
empfehle der nunmehr genügend erprobten Anstalt den
festen Schutz 2U sichern, welchen lediglich die Umwandelung
in eine Staatsanstalt gewähren konnte. Die französische
Akademie in Rom und die französische Schule in Athen
bewiesen, welche Vortheile ein fester Anschluss an den
heimischen Staat und dessen wissenschaftliche Institute der
stetigen, ungestörten Entwicklung solcher auswärts errichteten
Observatorien für Kunst und Wissenschaft bieten konnte.
In Preussen Hess sich der Anschluss am einfachsten an die
Berliner Akademie bewirken, welcher bereits die zu Ehren
Humboldts, Savignys und Bopps begründeten Stiftungen
zugewiesen waren, und welche durch die von ihr besorgten
Sammlungen der griechischen und lateinischen Inschriften
ihren Beruf zur Leitung dieser ganzen Interessen glänzend
bewiesen hatte. Um dem Institut indessen seine bisherige
freie Bewegung möglichst zu lassen, sollte einer eigenen,
vorzugsweise, aber nicht ausschiesslich aus Akademikern ge-
bildeten Commission, unter Aufsicht und Auctorität der
Akademie, die Leitung des Institutes übertragen werden.

Dieser Antrag, welcher keine erhöhte Geldforderung in
sich schloss, hatte, nachdem die Centraldirection ihn nochmals
empfohlen, den gewünschten Erfolg. Am 18 Juli 1870 ge-
nehmigte König Wilhelm die Uebertragung des Institutsetats
aus dem Extraordinarium in das Ordinarium des preussischen
Staatshaushaltes. Das entsprechend abgeänderte Statut ward
am 25 Januar 1871 von der Centraldirection festgestellt,
demnächst von der Akademie genehmigt, dem Ministerium
unterbreitet, und am 2 März 1871 bestätigte es der König,
nunmehr deutscher Kaiser, in seinem Hauptquartier Versailles.
Da die ganze Aenderung den wissenschaftlichen Charakter
und die Art der Thätigkeit des Institutes garnicht berührte,
sondern lediglich die äusseren Verhältnisse desselben regelte
und sicherte, enthielt auch das Statut mehr eine Festsetzung
der bisher giltigen als eine Aufstellung neuer Regeln. «Das
Institut ist preussische Staatsanstalt und hat sein Domicil in
 
Annotationen