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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0014
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8

Liber Privilegiorum Sancti
Nazarii in Laurissa

(Buch der Privilegien des Hl. Nazarius in Lorsch) und im 16. Jahrhundert

Fundatio des Klosters
Lorsch. Privilegia et Donationes
(Gründung des Klosters Lorsch. Vorzugsrechte und Schenkungen).
Lamey nannte es 1768

Codex principis olim Laureshamensis
abbatiae diplomaticus

(Urkundenbuch der weiland Fürstabtei Lorsch), Glöckner 1929

Codex Laureshamensis (Lorscher Handschrift).

Der Chronist weicht von seinem Programm für das „aristokratische" Chronicon inso-
fern ab, als er zwei bestimmte Arten von Urkunden fast ausschließlich in diesem geschicht-
lichen Teil unterbringt, obwohl sie eigentlich in jenen der „bürgerlichen" Schenkungen
gehören würden. Da sind es zunächst die Vergabungen vom Niederrhein (Lothrin-
gen, Luxemburg, Belgien, Holland, friesische Inseln), die im bevorzugten Chronicon mit-
geteilt werden, dann aber alle Urkunden, welche er Prekarien oder Prestarien
nennt, die also unfreie Schenkungen zum Gegenstand haben, bei denen der Donator das
Donatum zur freien Nutznießung auf Lebenszeit zurückerhält, also eigentlich Testamente
darstellen. Da der Übergebende meist einen jährlichen Pachtzins zu entrichten hat, der
vielfach so unbedeutend ist, daß wir eher von einer Anerkennungs- oder Erinnerungs-
gebühr sprechen möchten, dürfen wir in diesen Precarien („Bitten") oder Praestarien
(„Gewährungen") auch Pachturkunden im heutigen Sprachgebrauch sehen. Die Gründe
für diese Ausnahmebehandlung sind ohne weiteres einleuchtend. Im ersteren Falle war es
die stolze Freude der schreibenden Mönche darüber, ihr Besitztum so weit ausgedehnt zu
sehen, daß es ganz im Norden von den Fluten des Meeres bespült wurde, im anderen
Falle waren es durchaus praktische Gründe.

Der Codex traditionum (Schenkungsbuch, Kopialbuch, Cartularium) mit den
nach Gauen, innerhalb derselben nach Ortschaften geordneten Urkunden oder wenigstens
ausführlichen Regesten (Urbarien, Register, Rodula) enthält die bereits erwähnten 3670
von Freien und Freisassen, Edlen und Grafen ausgestellten Schenkungsurkunden (Nrn.
167—3836) über Vergabungen an rund tausend verschiedenen Orten. Ungefähr ein
Drittel aller durch Schenkung erhaltenen Klostergüter lag im Wormsgau, über vier Fünftel
aller Vergabungen erfolgten in der karolingischen Zeit, davon wieder der allergrößte
Teil in der Zeit von 764—800. Nach dem Zuwachs an Reichtum beurteilt hatte also das
Königskloster zu Lorsch um 800 seine höchste Blüte erreicht oder schon überschritten.

Während die Lorscher Bibliothek in alle Welt, nach England, Frankreich, Italien,
Rumänien, Amerika verstreut wurde, hat es ein gütiges Geschick gewollt, daß der Lorscher
Codex nie über die deutschen Grenzen hinausgelangte. Als dauernd in Gebrauch befind-
liches Nachschlagewerk befand er sich nicht in der Bücherei und entging daher
ihrem Geschick. Entgegen der Ansicht von Lamey, Falk, Pertz, Bossert u. a. blieb der
Lorscher Codex auch nach der „Translation" (Übertragung von Lorsch an Mainz 1232)
und auch nach der „Oppigneration" (Verpfändung der Bergstraße an Kurpfalz 1461) bis
um die Mitte des 16. Jhdts. in Lorsch. Um 1266 (Nachtrag!), 1279 (Nachtrag!), 1473,
 
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