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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0064
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welches Lorsch genannt wird, wo der Leib des heiligsten Märtyrers Nazarius beigesetzt ist
und Gundeland als Abt regiert, eine Schenkung machen. Sie soll nach unserem Willen
für ewige Zeiten an jene Stätte gegeben sein. Sie beinhaltet ein Dorf, welches Heppenheim
genannt wird und im Oberrheingau gelegen ist, mit allem Einkommen und Vermögen
und allem dem, was zu diesem Dorf von Gesetzes wegen gehört, nämlich Ländereien,
Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude, Bauern, Leibeigene, Weinberge, Wälder, Felder, Wiesen,
Weiden, stehende und fließende Gewässer, bewegliche und unbewegliche Habe, mit allem
anliegendem Zubehör, mit allen seinen Grenzzäunen und Marksteinen. Auch jene Kirche,
welche dort zu Ehren des Hl. Petrus errichtet ist und zur Gänze zum Dorf gehört, in
gleicher Weise auch das Besitztum der Witwe Gertrudis gev/ähren wir jenem heiligen Orte
vom heutigen Tage an, wie bereits gesagt. Wir haben diese unsere Bestätigung deshalb
niederschreiben lassen, damit der erwähnte Abt, welcher zur Zeit dort regiert, oder seine
Nachfolger oder die Sachv/alter der schon genannten Kirche jenes Dorf Heppenheim in
seiner Gänze und mit allem Zubehör unter dem Titel der Reichsunmittelbarkeit von
diesem Tage an innehaben, behalten und besitzen sollen. Das Dorf Heppenheim trage bei
zum Gedeihen jenes Gotteshauses. Es diene dem Wohle unserer und der kommenden
Zeiten und unserem Seelenheil. Zur Bekräftigung dieser Vorschrift haben wir unten-
stehend eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ring siegeln lassen. Monogramm
Karls, des glorreichsten Königs. Ich, Hither, habe gegengezeichnet. Gegeben am 20. Ja-
nuar (773) im fünften Jahre unserer Herrschaft. Geschehen in der Pfalz zu Longolara
(Longlier in Belgisch-Luxemburg).

URKUNDE 6a

Über die Mark Heppenheim

Das ist die Beschreibung der Mark beziehungsweise der Waldmark Heppenheim, so
wie sie immer seit alter Zeit unter den Herzögen und Königen zu diesem Dorf gehörte,
bis sie dann der Kaiser Karl zu seinem Seelenheil dem Hl. Nazarius übergab. Grenzen:
Die Abgrenzung beginnt an dem Orte, der Stein vortowa (Steinfurtau = Au mit
der steinigen Furt über die Lauter = Winkelbach; die Aue selbst etwa westlich von Fehl-
heim und südwestlich Langwaden; die Furt etwa nordwestlich Langwaden) genannt wird,
wo die Gernsheimer Mark die Heppenheimer Mark berührt, zieht weiter nach Lang-
wata (Langwaden), von da zum Ginnesloch (Ginneswald oder Ginneslache bei
Hähnlein; nach Falk = die Lochgärten nördlich Hähnlein; eher östlich des ehemaligen
Geroldeshusa südlich Hähnlein), von da zum W o 1 a d a m (ein Erd- oder Knüppeldamm
über die Sumpf fläche westl. Zwingenberg) und dann nach Aldolvesbach (Adolfs-
bach, heute Alsbach a. d. Bergstraße, nördlich von Getwinc = Gezwinge d. h. Paß zwi-
schen Sumpf, alten oder noch bestehenden Flußläufen einerseits und dem Odenwald-
Steilhang andererseits; der heutige „Paß" in „Zwingenberg" bezeichnet genau diese Stelle).
Von hier zieht die Grenze zum F e 1 i s b e r k (Felsberg), vom Felsberg nach R e o n g a
(auf dem Höhenrücken Felsberg—Neunkircher Höhe als Wasserscheide Lauter-Modau),
von da zum Wintercasten (nicht das heutige Dorf Winterkasten, sondern die
„Windherrenhöhe" = Winithero-casto, d. h. der Berg des Windgottes, die heutige Neun-
kircher Höhe; der Name Winterkasten ging später auf das südlich gelegene Dorf über).
Von da führt die Grenze zur mittleren der Arezgrefte („Erzgrüfte" = Erzgruben
 
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