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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0076
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kommen und Rechtsnachfolgern als festes Eigentum hinterlassen sollen. Für meine Lebens-
zeit aber werde ich, vorbehaltlich des unbestrittenen Besitzrechtes des Hl. Nazarius, alle
diese oben aufgezählten Güter als euer oder eurer Nachfolger Lehen behalten und be-
bauen. Ich werde dieselben in keiner Hinsicht schädigen, sondern im Gegenteil darnach
trachten, sie zu verbessern und in ihrem Werte zu heben und jährlich am Feste des Hl. Na-
zarius, das ist am 12. Juni, als Zins ein Sarcile (etwa zwölf Ellen langes Stück Groblein-
wand) abführen. Falls ich diese Zinsentrichtung vernachlässigen sollte, werde ich gemäß
Lehensgesetz die Wiedergutmachung durchführen. Nach meinem Hinscheiden soll nach
Wahl des Abtes des Hl. Nazarius eine Frau aus meinem Geschlechte als Äbtissin eingesetzt
werden. Diese Frau soll in unserem Kloster erzogen und geeignet sein, jene Gemeinschaft,
welche ich um des Namens des Herrn willen dort vereinigt habe, nach dem Herzen
Gottes zu leiten. Das soll immer so gehalten werden, sooft eine Frau aus meiner Familie,
würdig dieser Ehre, gefunden werden kann. — Alles übrige, was nun folgt, genau wie in
der obigen Urkunde — bis: Wenn einer das brechen oder verfälschen will, so entrichte er,
auch von der königlichen Kammer dazu gezwungen, zu Gunsten von St. Nazarius eine
Buße von fünf Pfund Gold und zehn Mark Silber — das übrige wieder wie oben! —
Geschehen in der Kirche zum Hl. Nazarius, vor seinem hochgeschätzten Leib, in öffent-
licher Versammlung im Kloster Lorsch. Handzeichen der gottgeweihten Äbtissin Hiltisnot,
welche die Ausstellung und Fertigung dieser Schenkungs- bzw. Nießbrauch-Urkunde er-
beten hat. Handzeichen ihres Bruders, des Grafen Maorlach, der sein Einverständnis
erklärte. Handzeichen seines Bruders Anto. Ich, der Priester Samuel, habe auf Ersuchen
der Hiltisnot diese Schenkungs- bzw. Nutznießungsurkunde geschrieben.

URKUNDE 14 (Reg. 2163)

Schenkung des Grafen Raffold in Weinheim

Ich, Graf Raffold, bedenke in Gottes Namen die Schwere meiner Sünden und erinnere
mich an die Güte Gottes, welcher sagt: „Gebet Almosen, und, siehe, euch wird alles rein
werden" (Luk. 11, 41). Im Vertrauen auf Gottes große Barmherzigkeit und Milde schenke
ich kraft dieses Briefes auf ewige Zeiten der Basilika des Hl. Nazarius, wo er leiblich ruht,
und der ganzen Vereinigung, die dort besteht und wo der verehrungswürdige Richbod als
Abt amtet, meine Liegenschaften im Oberrheingau und im Ladengau, in der Gemarkung
des Dorfes Weinheim und überhaupt alles, was ich in jenem Dorf und in jener Gemarkung
besitze, nämlich Hofreiten, Wiesen, Weiden, Felder, Wege, Wälder, Weinberge, Wasser-
tränken und Wasserläufe, Wohnhäuser, Stallungen und Zubehör, Bauern, 64 Hörige,
Vieh beiderlei Geschlechtes, groß und klein, ausgenommen Gold, Silber, Pferde und
Kleider. Alles andere, was ich augenblicklich dort innehabe oder besitze, sei es väterliches
oder mütterliches Erbe, sei es gekauft oder sonstwie erworben, übergebe und übertrage
ich zur Gänze aus meinem Besitzrecht in das eurige und das des Hl. Nazarius. Auf Lebens-
zeit werde ich diese Liegenschaften als von euch übertragenes Lehen zurückerhalten. Ohne
jeden Nachteil oder Schaden für euch werde ich die vorgenannten Güter innehaben und
jährlich zwei Siiberlinge dem Hl. Nazarius bezahlen, entweder am Feste des Heiligen
selbst (am 12. Juni) oder am Feste des Hl. Martin (11. November) oder auch am Feste
des Hl. Remigius (1. Oktober). Sollte es mein Wille sein, von diesem Lehen zurückzutre-
ten, werdet ihr mir dreißig Pfund bezahlen. Wenn ich aber vorher nicht zurücktrete, wer-
 
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