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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0105
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99

VERMERK 39

König Ludwig (der Deutsche) starb (am 28. August 876 zu Frankfurt und wurde am
folgenden Tage in Lorsch bestattet). Er war ein Bruder des Kaisers Lothar (L, seit 817
Mitkaiser, gest. 855, Sept., 29. in Prüm und dort beigesetzt) und Karls (des Kahlen, Caro-
las Calvus, 843 König von Westfranken, gest. 877, Okt., 6.). Wie oben gesagt wurde, hat
Ludwig bei der Reichsteilung (Vertrag von Verdun 843) Ostfranken bekommen. Nach-
dem er den menschlichen Angelegenheiten entrückt worden war, folgte ihm Karlmann
(ältester Sohn, König von Bayern und Kärnten, gest. 880), der Vater des Kaisers Arnulf,
Karl (der Dicke, geb. 839, 876—82 König von Alamannien, 884—7 Alleinherrscher aller
Franken, 887 abgesetzt, 888, Jan., 13. gest. in Neidingen, beigesetzt Reichenau), der
später (881) Kaiser wurde und Ludwig (III., der Jüngere, König von Sachsen, Thüringen
und Bayern, gest. 882, Jan., 20., bestattet in Lorsch). Ludwig (der Jüngere) bestattete
seinen Vater im Lorscher Kloster und übernahm sogleich von seinem Vater dessen Güte
und Freigebigkeit gegen jenes Kloster und folgte ihm in seiner Liebe zu ihm. Im Jahre 875
nach des Herrn Fleischwerdung starb Abt Thiothroch. Ihm folgte Babo, welcher unser
Kloster sechs Jahre lang regierte. Ludwig (der Jüngere) übergab dem vorerwähnten Gra-
fen Werinher sein Gut in Winenheim (Weinheim a. d. Bergstr.) und durch diesen kam es
in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Siehe folgende Urkunde!

URKUNDE 39 (Reg. 3508)

Schenkung Ludwigs III. (des Jüngeren) in Weinheim durch Graf Werinhar

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Hludowicus (Ludwig) von
Gottes Gnaden König. Kund und zu wissen sei allen Gläubigen der heiligen Kirche Gottes
und unseren Getreuen, den gegenwärtigen und zukünftigen, daß wir einem gewissen
achtbaren Grafen namens Werinhar (Werner) einige Teile unseres Eigentums als Beloh-
nung für seine bewährte Treue geschenkt haben, nämlich drei Hofreiten im Dorf Winen-
heim (Weinheim a. d. Bergstr.), welche Tuto zu Lehen trug, mit Hörigen, Wohnhäusern,
Höfen, Stallungen, Wiesen, Wäldern, Weiden, Teichen und Bächen, Wegen nach außen
und innen, überhaupt mit allem, was zu den genannten drei Hofstätten nach Recht und
Gesetz gehört. Wir bestimmen, daß ebenderselbe Warinhar die vorgenannten drei Hof-
stätten mit vorliegender königlicher Urkunde dem zu Ehren des Hl. Nazarius errichteten
Kloster Lorsch übergebe. Sie sollen künftig zur Verfügung der dort Gott dienenden Mönche
stehen. Diese Schenkung gereiche der Seele unseres frommen Vaters (Ludwigs d. D.) zum
Heile, sie diene ferner unserer geliebten Gemahlin Lütgard (Tochter des Herzogs Lüdolf
von Sachsen, Tante von König Heinrich I.) und unseren teuren Kindern. Wir bestimmen
ferner, daß der Abt des Klosters und seine Nachfolger vom heutigen Tage an mit den
genannten Gütern zum Nutzen des Klosters machen können, was sie wollen. Sie sollen
freie Vollmacht in allem haben, nach Gutdünken zu handeln. Und damit diese königliche
Urkunde unserer Schenkung beständiger sei und in künftigen Zeiten von unseren Ge-
treuen besser beachtet werde und glaubwürdiger erscheine, haben wir sie eigenhändig
unterschrieben und mit dem Abdruck unseres Siegelringes fertigen lassen. Monogramm
Ludwigs, des erhabenen Königs. Ich, der Kanzler Wolfher, habe an Stelle des Erzkaplans
Lütbert die Urkunde für richtig befunden und unterschrieben. Gegeben am 3. Januar im
Jahre 877 nach unseres Herrn Jesu Christi Fleischwerdung. Zehnte Indiktion. Im ersten
 
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