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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0185
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179

Swezingun (Schwetzingen südöstl. Mannheim) 1 Hube. In

Wibelingun (Wiehlingen nordw. Heidelberg) 1 Hube. In

Strazheim (Straßenheim nordöstl. Stadtteil von Mannheim) 3 Huben. In

Bibeloz (Biblis nordw. Lorsch) 1 Hube. In

Rorheim Superior (Rohrheim nordw. Lorsch) 1 Zehnt. In

Gernesheim (Gernsheim a. Rh. westl. Darmstadt) 3 Huben, 1 Mühle und 1 Weinberg. In
Dinenheim (Dienheim a. Rh. südl. Oppenheim) 2 Huben mit Weinbergen. In
Sulzheim (Sulzheim nördl. Alzey? Sülzen w. Worms?) 1 Hube. In
Wiggenrode (Wickenrodt westl. Kirn a. d. Nahe) 1 Hube.

Weil uns diese Bitte vernünftig und den Ordensleuten förderlich erschien, haben wir
derselben recht gerne unser Ohr geliehen und gewähren und bestätigen jenem (kleinen)
Kloster das ihm (vom großen) verliehene Gut durch unsere vorliegende königliche Ur-
kunde. Aufs strengste verbieten wir, daß ein nachfolgender Abt jenem Kloster von den
vorgenannten örtlichkeiten etwas wegnehme und für seinen eigenen Bedarf verbrauche
oder irgendeinem ritterbürtigen Vasallen als Lehen vergebe. Sollte er aber, was ferne sei,
das gemacht haben, so verfalle er zunächst der Ungnade des allmächtigen Gottes und des
heiligen Apostels Petrus, dann aber bezahle er, wie jeder andere Übertreter unseres Ban-
nes, eine Buße von hundert Pfund reinsten Goldes an unsere Kammer. Und damit diese
Urkunde unserer erlauchten Majestät unverbrüchlich und unverletzlich verbleibe, haben
wir, das Schriftstück eigenhändig unterschreibend, es mit dem Abdruck unseres Siegels
fertigen lassen. Ich, der Kanzler Sigehard, habe statt des Erzkanzlers Sigefrid gegen-
gezeichnet. Gegeben im Jahre 1071 nach des Herrn Menschwerdung in der (9.) Indiktion,
im 15. Jahre unseres Herrn, des Königs Heinrich IV. Geschehen zu Lorsch. Möge alles
glücklich verlaufen. Amen.

VERMERK 133

Es wird nicht ganz unpassend sein, und es möge daher gestattet werden, außerhalb
der Reihe hier die Urkunde abzuschreiben, mit der Arnold (richtig: Burkard), der ehe-
malige Erphesfordiensis (Erfurter) Abt, nachmalige Propst jener örtlichkeit (Altenmün-
ster), zwei Huben in Bebingen (Böbingen nordwestl. Landau) durch Vermittlung des
Kaisers Heinrich V. zurückerhielt. (Burkard, 1101 Abt von St. Peter in Erfurt, 1116 ab-
gesetzt, gestorben am 10. Februar 1123 in Lorsch als Propst von Altenmünster.)

URKUNDE 133 (Reg. 3631)

Heinrich V. über die Rückerstattung zweier Huben in Böbingen

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, von Gottes
gnädiger Güte Kaiser der Römer und allezeit Mehrer des Reiches. Die Aufmerk-
samkeit aller unserer Getreuen, der gegenwärtigen und der zukünftigen, vernehme
folgendes: Auf den Rat von mehreren unserer Getreuen haben wir dem ver-
ehrungswürdigen Abt Burkard von Erphesfort (Erfurt) die örtlichkeit Aldenmunster
(Altenmünster), nächst dem Lorscher Kloster gelegen, aus unserer königlichen Hand
zur Leitung übertragen. Sowohl auf unsere Bitte als auch zum Heile seiner Seele hat
er wacker dafür gesorgt, daß, dank seinem großen Eifer und seiner großen Hingabe, das
Zerstreute wieder gesammelt und das wieder Vereinigte zusammengehalten werde. Durch
 
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