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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0219
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213

übrige übernahmen wir, wie gesagt, in Dienst und Eigentum des Reiches, übergeben durch
die Hand des Abtes und mit Zustimmung des ganzen Klosters. Wir gewähren und bestä-
tigen durch königliche Machtvollkommenheit dem vorgenannten Abt Folknand und
allen seinen Nachfolgern, daß die Lehensträger, Dienstmannen und Dorfschultheißen die
Abgaben, die sie bisher an die königliche Kammer abzuliefern hatten, künftig der Tafel-
haltung des Abtes frei und ohne jeden Widerspruch abzuführen haben. Kein Abt unter-
stehe sich, diesen Gegenstand unserer Schenkung zu Lehen zu geben. Wir bestätigen, daß
dieser Tausch und die Festlegung unserer Schenkung durch vorliegende königliche Ur-
kunde auf ewig in Gesetzeskraft erwachsen ist. "Wir bestimmen durch diesen königlichen
Erlaß, daß keiner unserer Nachfolger, der Könige oder Kaiser, auch keine andere Per-
sönlichkeit, ob groß, ob klein, sich anmaße, diesen Tauschvertrag zu brechen. Wenn aber
jemand, was ferne sei, versuchen sollte, ihn aufzuheben, bezahle er hundert Pfund Gold
Buße, deren eine Hälfte er der königlichen Kammer, deren ändere er dem Lorscher Abt
zu entrichten habe. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Unverletzlichkeit dieser Be-
stimmung für alle Zeiten haben wir diese Urkunde schreiben und sie mit dem Abdruck
unseres Siegels fertigen lassen. Die Zeugen, in deren Anwesenheit sie ausgestellt wurde,
ließen wir untenstehend anführen. Ihre Namen sind folgende:

Heinrich, Erzbischof von Mainz,
Anselm, Bischof von Havelberg,
Adolf, Abt von Fulda,
Heinrich, Abt von Hersfeld,
Wibald, Abt von Corvey,
Hermann (von Stahleck), Pfalzgraf,
Ludwig, Landgraf von Thüringen,

Gottfried (Vogt von Fulda) und sein Bruder Bobbo (von Ziegenhain), Grafen,

Heinrich (von Katzenelnbogen od. Hessen), Graf,

Sigebodo von Stubi (Stöben, Kreis Saalfeld),

Lambert (von Tonna-Gleichen), Graf,

Ernst (von Tonna-Gleichen), Graf,

Wolfram (von Wertheim?), Graf,

Marquard von Gruonbach (Burggrumbach nordöstl. Würzburg),
Bobbo (von Henneberg), Graf, und sein Bruder Berthold,
Konrad Sporo.

Konrad II. (richtig: III.), von Gottes Gnaden König der Römer (Siegelumschrift). Ich,
der Kanzler Arnold, habe im Auftrage des Mainzer Erzbischofs Heinrich, des Erzkanz-
lers, gegengezeichnet. Gegeben am 30. Januar im Jahre 1147 nach des Herrn Mensch-
werdung, unter der Regierung des Königs der Römer Konrad II. (richtig: III.), im
9. Jahre seiner Herrschaft. Geschehen in Fulda, glückverheißend in Christo. Amen.

VERMERK 151

Nicht lange nachher unternahm König Konrad seinen Kreuzzug nach Jerusalem, und
Abt Folknand wurde von Papst Eugen zum Reimser Konzil (1148) berufen. Von diesem
Papst erhielt er eine Urkunde, die sowohl die Freiheit seines Klosters als auch die An-
erkennung des königlichen Tausches bestätigte.
 
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