Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0141
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
139

URKUNDE 429 (17. Juli 755 — Reg. 1)

Schenkung des Marcharius im gleichen Dorf, im 4. Jahre des Königs Pippin,
unter der Verwaltung des HL Rutgang*

Wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder den Unter-
halt der Armen aufwenden, so wird uns das ganz sicher in der ewigen Seligkeit von Gott
vergolten werden, wie wir zuversichtlich glauben. Aus diesem Grunde mache ich, Mar-
char (Marcher), um der Liebe unseres Herrn Christi und um der Verzeihung meiner
Sünden willen, damit ich für würdig befunden werde, künftig Nachlaß meiner Vergehun-
gen zu erklangen, eine Vergabung. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer
beschieden sei, schenke ich der Basilika des Hl. Petrus, die im Dorfe

Hepphenheim (Heppenheim a. d. Bergstr.) errichtet ist, meinen Besitzanteil, nämlich
meinen Kleinhof im Dorfe

Winenheim (Weinheim a. d. Bergstr. n. Heidelberg) mit jener Hube, die Wolfin inne-
hat. Zu dieser Hube gehören 40 Joch Ackerland, eine Wiese, von der sieben Fuder Heu
gewonnen werden können, Wälder, Weiden, stehende und fließende Gewässer. Dies alles
übergebe ich zur Gänze und in unverändertem Zustand in dem Sinne, daß die Sachwalter
jener Kirche zu deren Nutzen von diesem Tage an das Recht haben sollen, die Güter
innezuhaben, zu behalten oder damit nach ihrem Gutdünken zu verfahren. Sie sollen
ihre Herrschaft darüber stets behaupten und sie auf ewig besitzen. Wenn aber jemand
— obschon ich glaube, daß dieser Fall nicht eintreten werde — wenn ich selbst, was
ferne sei, oder einer meiner Erben gegen diese Schenkung anzukämpfen versuchen sollte,
so sei ihm das nicht nur verwehrt, sondern er entrichte unter dem Zwange der ordent-
lichen Gerichte als Buße zu Gunsten jener Basilika zehn Pfund Gold und 55 Rohpfund
Silber, und was er an Einwendungen vorbringt, sei nichtig. Die Schenkung ist damit
rechtskräftig geworden. Geschehen im Dorfe Butthesheim (Wüstung Botzheim) bei Laden-
burg am 17. Juli (755). Handzeichen des Marcher, welcher gebeten hat, daß diese Schen-
kungsurkunde erstellt und gefertigt werde. Handzeichen von

Raffold, Drutpert
Gunzo, und
Harirad, Reginpert-

Ich, der Priester Hiebo, war Schreiber.
* Diese Urkunde, vor der Gründung des Klosters Lorsch ausgestellt, befand sich im
Archiv der Heppenheimer Peterskirche, das wohl aus diesem einzigen Schriftstück be-
stand. Mit der Ubergabe der Peterskirche an Lorsch (Urk. 6 vom 20. 1. 773) kam auch
dieses Dokument in den Besitz des Klosters und wurde seinem Archiv einverleibt. Als
älteste Urkunde erscheint sie in den Regesten unter Nr. 1. — Die Nennung des Abtes
Rutgang beruht auf einem Irrtum des Rubrikators des zwölften Jahrhunderts.
 
Annotationen