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dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Ich schenke mit dem "Wunsche, daß
meine Gabe ewigen Bestand habe, das, was mir jener Reginbert selbst als rechtmäßiger
Besitzer mit der Weisung übergeben hat, dasselbe zu seinem Seelenheil an den heiligen
~N(azarius) weiterzuleiten, was ich hiermit getan habe. Ich übergebe und übertrage fünf
Joch Ackerland in
Dornheim (Wüstung sö. Mannheim) mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage aus mei-
nem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des heiligen ~N(azarius). Möge er (dieses
Gut) im Namen Gottes auf ewig besitzen, damit es jener Stätte jederzeit zum Nutzen
gereiche. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Handzeichen des Schenkgebers Heribert.
Handzeichen des (Zeugen) Agilolf. Schreiber: Rudolf.
URKUNDE 544 (11. Juli in der Zeit zwischen 779 und 783 — Reg. 1892)
Schenkung des Sigewin im gleichen Dorf unter König Karl
und Abt Helmerich (778—784)
In Christi Namen mache ich, der Mönch Sigewin, am 11. Juli im 18. (?) Regierungs-
jahr (786) unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, zum Heile meiner Seele und
um der Vergeltung in der Ewigkeit willen, durch diese Schenkungsurkunde eine Verga-
bung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem an der
Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gelte in gleicher
Weise jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort ihren Dienst verrichtet und
zur Zeit unter der Leitung des ehrwürdigen Helmerich, ihres Abtes, steht. Es ist mein
Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargebracht sei, und ich erkläre ausdrücklich,
daß sie aus vollkommen freien Stücken erfolgt. Zur Übergabe gelangt mein Eigentum in
pago lobodunensi (im Ladengau) und zwar in
Thornheim (Dornheim, Wüstung sö. Mannheim), nämlich das ganze Erbgut von mei-
nem Vater Agilwin, insgesamt 18 Joch Ackerland, eine Hof reite mit allem darauf er-
richteten Bauwerk, das Grundstück meines Baumgartens und überhaupt alles und jedes,
was mir gehört, nämlich Felder, Wiesen, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer.
Ferner schenke ich in
Dossenheim (n. Heidelberg/Neckar) einen Viertelweinberg und ein dazugehöriges
Rodland und in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt) 13 Joch Ackerland. Zum Seelenheile meiner Mutter
Berthtrada übergebe ich in ähnlicher Weise in Dornheim eine halbe Hube und eine halbe
Hofreite mit den Wiesen, Weiden und allem, was dazugehört. Dies alles übergebe und
übertrage ich im Namen Gottes aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des
heiligen ~N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Wenn aber künftig jemand, was ich
allerdings durchaus nicht glaube — und das übrige (alles wie oben) — bis: Der Vertrag
ist damit geschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
des Schenkgebers Sigwin. LIandzeichen der (Zeugen)
Ruotpert (III., Gaugraf), Ruotpert (IV., Gaugraf),
Dudo, Engilhelm
Guntram (III., Gaugraf), und
Egilbert, Wanig.
Der Schreiber: Samuel
dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Ich schenke mit dem "Wunsche, daß
meine Gabe ewigen Bestand habe, das, was mir jener Reginbert selbst als rechtmäßiger
Besitzer mit der Weisung übergeben hat, dasselbe zu seinem Seelenheil an den heiligen
~N(azarius) weiterzuleiten, was ich hiermit getan habe. Ich übergebe und übertrage fünf
Joch Ackerland in
Dornheim (Wüstung sö. Mannheim) mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage aus mei-
nem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des heiligen ~N(azarius). Möge er (dieses
Gut) im Namen Gottes auf ewig besitzen, damit es jener Stätte jederzeit zum Nutzen
gereiche. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Handzeichen des Schenkgebers Heribert.
Handzeichen des (Zeugen) Agilolf. Schreiber: Rudolf.
URKUNDE 544 (11. Juli in der Zeit zwischen 779 und 783 — Reg. 1892)
Schenkung des Sigewin im gleichen Dorf unter König Karl
und Abt Helmerich (778—784)
In Christi Namen mache ich, der Mönch Sigewin, am 11. Juli im 18. (?) Regierungs-
jahr (786) unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, zum Heile meiner Seele und
um der Vergeltung in der Ewigkeit willen, durch diese Schenkungsurkunde eine Verga-
bung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem an der
Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gelte in gleicher
Weise jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort ihren Dienst verrichtet und
zur Zeit unter der Leitung des ehrwürdigen Helmerich, ihres Abtes, steht. Es ist mein
Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargebracht sei, und ich erkläre ausdrücklich,
daß sie aus vollkommen freien Stücken erfolgt. Zur Übergabe gelangt mein Eigentum in
pago lobodunensi (im Ladengau) und zwar in
Thornheim (Dornheim, Wüstung sö. Mannheim), nämlich das ganze Erbgut von mei-
nem Vater Agilwin, insgesamt 18 Joch Ackerland, eine Hof reite mit allem darauf er-
richteten Bauwerk, das Grundstück meines Baumgartens und überhaupt alles und jedes,
was mir gehört, nämlich Felder, Wiesen, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer.
Ferner schenke ich in
Dossenheim (n. Heidelberg/Neckar) einen Viertelweinberg und ein dazugehöriges
Rodland und in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt) 13 Joch Ackerland. Zum Seelenheile meiner Mutter
Berthtrada übergebe ich in ähnlicher Weise in Dornheim eine halbe Hube und eine halbe
Hofreite mit den Wiesen, Weiden und allem, was dazugehört. Dies alles übergebe und
übertrage ich im Namen Gottes aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des
heiligen ~N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Wenn aber künftig jemand, was ich
allerdings durchaus nicht glaube — und das übrige (alles wie oben) — bis: Der Vertrag
ist damit geschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
des Schenkgebers Sigwin. LIandzeichen der (Zeugen)
Ruotpert (III., Gaugraf), Ruotpert (IV., Gaugraf),
Dudo, Engilhelm
Guntram (III., Gaugraf), und
Egilbert, Wanig.
Der Schreiber: Samuel